Kennzeichnungspflicht für Genprodukte

10.12.2002

Durch die beschlossene Kennzeichnungspflicht für Genprodukte soll nicht nur den Verbrauchern und Bauern die Möglichkeit gegeben werden, die Gentechnik zu boykottieren. Anders als in den USA wird es auch endlich möglich werden, bei Verunreinigungen von Lebensmitteln und Futtermitteln den Verursacher haftbar zu machen. Rückrufaktionen werden erleichtert.

Der Grenzwert von 0,9 Prozent - ab dem die Kennzeichnungspflicht greift - liegt aber weit hinter dem technisch-möglichen, was bei einem so riskanten Verfahren wie die Gentechnik ziemlich leichtsinnig ist. Besonders bedauerlich ist, daß Saatgut nicht besonders behandelt wird. Hier müßte der Grenzwert deutlich abgesenkt werden, weil sich Vereinigungen über diesen Weg schnell vermehren können. Genau damit rechnet die Gentechnikindustrie um Tatsachen zu schaffen und die biologische Landwirtschaft, die sich ihr bisher quergestellt hat, in Diskredit zu bringen. Wen wird der gute Wille der Biobauern noch interessieren, wenn gentechnische Veränderungen bei ihren Erzeugnissen nachgewiesen werden können.

Die gentechnikfreundliche EU-Umweltkommissarin Margot Wallström verspricht sich von den neuen Regeln eine höhere Akzeptanz von Genprodukten bei Verbrauchern. Der deutsche Umweltminister Jürgen Trittin hofft, daß das Gegenteil der Fall sein wird. Europäische Verbraucher lehnen schon jetzt massiv die Gentechnik ab. Die amerikanischen Konzerne haben sich aber in den USA durchgesetzt und jede Kennzeichnung erfolgreich verhindert. Sie werden alles daran setzen, ihre Genprodukte auch in Europa abzusetzen.