Russischer Boden läßt sich wieder kaufen

27.06.2002

75 Jahre nach der kommunistischen Zwangskollektivierung darf Grund und Boden in Rußland wieder privat erworben werden. Das entsprechende Gesetz ist gestern durch die Duma verabschiedet worden.

Die sonst eher zahmen Abgeordneten haben allerdings den Regierungsentwurf in letzter Minute abgeändert. Ausländer und mehrheitlich ausländische Firmen dürfen den Boden nicht erwerben, sondern nur für maximal 49 Jahren pachten.

Diese systematische Diskriminierung der Ausländer stimmt bedenklich. Sie hat aber in diesem konkreten Fall auch eine andere Seite. Ironischerweise ist eine befristete Verpachtung des Grund und Bodens, verglichen mit ihrem Verkauf, die bessere Lösung. Die Russen schneiden sich selber ins Fleisch, wenn sie diese Regelung nicht auf alle, sondern nur auf die Ausländer anwenden wollen.

Noch sinnvoller als eine pauschale Frist wäre allerdings ein berufslängliches Eigentum, wie es seit Jahren im französischen Larzac und bei manchen anthroposophischen Einrichtungen praktiziert wird. Dahinter stehen Anregungen von Michael Bakunin und Rudolf Steiner, die anders als Karl Marx nie auf eine Verstaatlichung der Produktionsmittel gesetzt haben. Ihr Ansatz ist nach dem Scheitern des Staatseigentums und der Rückkehr zum unbefristeten Privateigentum aktueller denn je. Der Kommunismus war aber ein genialer Streich der Geschichte, um die Modernisierung des Eigentumrechts zu torpedieren. Nichts dient dem Konservatismus besser, als falsche Alternativen.