Stuttgarter Verwaltungsgericht läßt Kopftuchverbot durchgehen

24.03.2002

Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt die Klage der Lehrerin Fereshta Ludin auf Einstellung in den staatlichen Schuldienst ab. Nach Ansicht der Richter verstößt das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Die Klägerin geht in Berufung.