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IST
politisiertes Geistesleben
komerzialisiertes Geistesleben
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SOLL
korporatives Geistesleben
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| Pädagogik |
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Der Staat hat eigene Schulen, eigene Lehrkräfte, übt Rechtsaufsicht und
fachlich-pädagogische Aufsicht aus.
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Der Staat beschränkt sich auf die Rechtsaufsicht. Er stellt das Grundrecht auf Erziehung und
Bildung der Kinder sicher. Er betreibt keine Schulen, hat keine Lehrkräfte und gibt keine
pädagogischen Vorschriften. |
Eltern, Schüler und Lehrer haben nur eine geringe Einflußmöglichkeit auf grundlegende
Bildungsziele, Lehrpläne und Prüfungsvorschriften. Hier herrscht staatliche
Fremdbestimmung.
Indirekt, über Zulassungsprüfungen, sind auch die heutigen Privatschulen davon betroffen. |
"Niemand gibt Vorschriften, der nicht gleichzeitig selbst im lebendigen Unterrichten und Erziehen
drinnen steht." Die Lehrkräfte bestimmen die pädagogischen Ziele selbst, daneben leiten sie
auch den gesamten Schulbetrieb. Auch die Eltern sollen aktiv an "ihrer" Schule teilnehmen. Gegenseitiges
Vertrauen schafft ein gutes Arbeitsklima. |
| Die Lehrer der Staatsschulen sind als Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn weisungsgebunden. Das
Verfassungsrecht der Freiheit von Forschung und Lehre findet keine Anwendung (Art. 5, Abs. 3 GG). |
Die Lehrer in Selbstverwaltung sind an keine Weisungen gebunden. Natürlich muß sich aber
jeder Lehrer an schulinterne Beschlüsse des Lehrerkollegiums halten. |
| Die Eltern haben heute nur theoretisch die freie Schulwahl, denn viele können sich das Schulgeld
für Privatschulen (wie Hibernia, Montessori, Waldorf) neben der Steuerbelastung nicht leisten. |
Es besteht wirkliche freie Schulwahl. Insbesondere durch die finanzielle Gleichstellung aller
Schulen. Bei der Finanzausstattung der Schulen wirken alle drei Sozialbereiche in einem Senat
zusammen. |
Das Bildungssystem setzt auf Auslese der Fähigen und Separierung in verschiedene Schultypen.
Entsprechende Prüfungen als normierte Leistungskontrolle sind die Folge. Die individuellen
Fähigkeiten müssen daher vergleichbar gemacht, in ein grobes Raster geordnet, Eigenheiten und
Individuelles abgeschliffen werden. Zeugnisse werden zu Berechtigungsscheinen.
In verschiedenen Schultypen überdauert für Kinder heute noch eine Art Klassengesellschaft mit
entsprechenden Sozialfolgen. |
Korporatives Bildungswesen setzt auf Entwicklung des Individuellen, Fähigkeiten werden nicht
ausgelesen, sondern individuell gefördert. Also weniger Schultypen, eher Einheitsschulen. Nötig
ist eine Neugestaltung, "die es möglich machen soll, daß bis zu dem Zeitpunkte, wo der Mensch
der Schule entwächst, nichts anderes existiert als die Einheitsschule." Verschieden Befähigte
bleiben zusammen und regen sich zur Leistung an bzw. helfen sich. Leistungen werden individuell
beschrieben. Schulbesuche werden bestätigt. Alle weiterführenden Schulen/Hochschulen sind
grundsätzlich offen ohne bestimmte Berechtigungen. Die Annahme von Schülern liegt aber in der
Schulautonomie. |
Die Schulen stehen in keinem Wettbewerb. Beamtete Lehrer erhalten unabhängig vom Lehrerfolg ihre
Bezüge.
Eltern stehen den Pflichtschulen häufig teilnahmslos gegenüber, sie sind ja auch
kostenlos. |
Die Schulen stehen im Wettbewerb. Soweit Eltern Vertrauen finden in die Leistungen der
Lehrkräfte, schicken sie ihre Kinder in die jeweilige Schule.
Jeder Schule steht eine kritische Elternschaft gegenüber, die die Lehrer zur Leistung
anspornt. |
| Wissenschaft |
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| Sie ist abhängig von staatlicher Finanzierung und Politik. Die Freiheit von Lehre und Forschung
ist nur ein "Papiertiger". Der Staat beschließt Forschungsvorhaben, stellt Forscher ein und
unterhält Forschungseinrichtungen. Der geistige Wettbewerb wird dadurch verzerrt zugunsten eines
staatlich alimentierten Forschungsbetriebes. Alternative Wissenschaftsrichtungen haben es schwer, sich
dagegen zu behaupten. |
Der geistige Wettbewerb ist dadurch gewährleistet, daß alle Forschungsrichtungen die
gleichen "Startbedingungen" haben. Dies bedeutet, daß sie in freiem Wettbewerb ohne staatliche
Gelder durch ihre Leistungen für Anerkennung und finanzielle Unterstützung arbeiten
müssen. |
| Auf bestimmten Gebieten ist sie auch abhängig von der Wirtschaft. Dies führt dazu,
daß die Freiheit verbogen wird durch ein wirtschaftliches Interesse an bestimmten "nützlichen"
Ergebnissen. Wissenschaft darf nur der Wahrheit dienen und die läuft Gefahr, durch die Macht der
Wirtschaft, untergraben zu werden. |
Ein gesunder sozialer Organismus wird schon durch die Pluralität des freien Geisteslebens
unberechtigte Machteinflüsse der Wirtschaftlebens vermindern, da alternative Forschungsergebnisse
einer einseitigen Ausrichtung entgegenwirken. Dies wird noch ganz wesentlich unterstützt durch die
andere Art der Finanzierung. |
| Kunst |
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| Der Staat unterhält Kunstakademien, Museen und Galerien. Er fördert bestimmte
Kunstrichtungen, die er wichtig findet. In der Architektur werden bestimmte Baustile durch
Baubehörden, über technische Erfordernisse hinaus, festgelegt. Auch gibt es staatliche
Prüfungen mit entsprechenden Berechtigungen in künstlerischen Berufen. In der Kunst ist die
Freiheit allerdings noch größer als z.B. in der Pädagogik. |
Der Staat garantiert die Freiheit der Kunst. Er betreibt jedoch weder eigene Einrichtungen noch
verteilt er Gelder. Die Kunst muß sich aus dem individuellen Verständnis der Menschen
finanziell tragen. Ein Kunstbetrieb, der eher individuellen Bedürfnissen entspringt, sollte sich
auch individuell bzw. bei größeren Einrichtungen mittels korporativer Träger
finanzieren. |
| Religion |
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| Ähnlich wie in der Wissenschaft bevorzugt der Staat bestimmte Religionsgemeinschaften als
sogenannte Staatskirchen. Ihre Privilegierung zeigt sich z.B. daran, daß er für sie bestimmte
Rechte in der Steuergesetzgebung und in der staatlichen Beamtung ihrer Pfarrer eingeräumt hat. Dies
ist eine Benachteiligung anderer, wirklich freier Religionsgemeinschaften. |
Wirkliche Religionsfreiheit setzt staatliche Neutralität gegenüber allen
Religionsgemeinschaften voraus. Wie bei jeder anderen Richtung des Geisteslebens, so soll auch bei den
Religionsgemeinschaften allein ihre Leistung, in diesem Fall ihre geistig-spirituelle Glaubenskraft,
über ihre Existenz entscheiden. |
| Gesundheitswesen, Medizin |
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| Im Wissenschaftsbereich gibt es auf der einen Seite eine staatlich privilegierte Schulmedizin und
daneben alternative Therapien(z.B. Homöopathie, Pflanzenheilkunde). Zwei Menschenbilder befinden
sich im ungleichen Kampf: Ein materialistisches und ein spirituelles. Durch Gesetze zur
Kostendämpfung schreibt der Staat einen "allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse" durch die
Schulmedizin verbindlich vor. Diese Vorschrift ist ein eklatanter Eingriff in die Wissenschafts- bzw.
Therapiefreiheit. Auch stellt es eine Bevormundung der Menschen durch den Staat dar, zumal ein
großes Bedürfnis nach alternativen Heilweisen besteht. EG und WHO schließen sich
an. |
Der Staat beschränkt sich auf die Rechtssicherheit im Gesundheitswesen.
Wie unter Wissenschaft beschrieben erhalten alle Richtungen die gleichen Ausgangsbedingungen, d.h. der
Staat unterhält keine medizinischen Fakultäten und Forschungsinstitute. Diese müssen sich
korporativ finanzieren.
Fachlich-medizinische Vorgaben, auch zum Zwecke von Kostendämpfungen, obliegen der Selbstverwaltung
des Kultur- und Geisteslebens. |
Der Staat betreibt eigene gesetzliche Krankenkassen, Krankenhäuser, Heime, Sanatorien und
Arztpraxen mit eigenem Personal.
Der Wohlfahrtsstaat wird immer breiter, die technisch-apparative Behandlung umfangreicher, folglich
explodieren die Kosten. |
Der Staat unterhält keine gesetzlichen Krankenkassen, keine Krankenhäuser, Sanatorien und
Praxen. Der Staat schreibt die gesundheitliche Versicherungsvorsorge der Menschen vor. Versicherungen und
materiell-finanzielle Vorsorge sind Aufgaben der assoziativen Wirtschaft. Medizinische Betreuung und
ärztliche Behandlung sind Aufgaben des Kultur- und Geisteslebens, wozu wirkliche Therapiefreiheit
gehört. |
| Die Pflichtversicherung für fast alle Menschen und für alle Gesundheitsschäden
führt zu wenig Eigenverantwortung und fehlendem Kostenbewußtsein auf der Seite der Patienten.
Gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen haben nicht den nötigen Stellenwert, da für die
Pflichtbeiträge die Leistungen (scheinbar) grenzenlos beansprucht werden dürfen. Der Arzt steht
auch vor einem Zielkonflikt: Einerseits wird er zur Kosteneinsparung aufgefordert. Von seiner
persönlichen Einkommensseite her, führt allein eine möglichst aufwendige Behandlung zu
einer Steigerung seines Einkommens. Der wirtschaftliche Schaden der Krankheit wird nicht individuell
spürbar. |
Ein freies Vertragverhältnis zwischen Arzt und Patient mindestens für kleinere, auf Wunsch
auch -ähnlich einer Teilkasko- für mittlere Gesundheitsschäden führt zu mehr
Eigenverantwortung, stärkeren Vorsorgeanstrengungen, Kostenbewußtsein, Förderung der
Selbstheilungskräfte. Eine Versicherung ist tendenziell für größere Schäden,
insbesondere für längere stationäre Behandlungen, nötig. Für Risikogruppen
würden nach dem Verursacherprinzip höhere Beiträge gefordert (Raucher, Übergewicht
etc.).Der wirtschaftliche Schaden der Krankheit wird wieder individuell spürbar.
Das Gegenseitigkeitsprinzip der Wirtschaft setzt Leistung und Gegenleistung wieder in Beziehung. |
| Medien, Zeitungen |
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| Heute gibt es beides: Sowohl staatlich-politisch wie auch wirtschaftlich beeinflußte Medien.
Die Berichterstattung und die Medienangebote werden daher häufig zu politischen oder
wirtschaftlichen Zwecken mißbraucht. Werbung nimmt einen unangemessenen breiten Raum ein.
Parteipolitik verhindert objektive Sachbeiträge. |
Der redaktionelle Teil der Medien gehört dem Kultur- und Geistesleben an. Der Vertriebs- bzw.
Verlagsteil gehört zur assoziativen Wirtschaft. Staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalten werden
nicht mehr existieren. Der Staat wird die Rahmenbedingungen für den Medienbereich festlegen. Die
Verwaltung des redaktionellen Teils der Medien durch das Kultur- und Geistesleben, wird die geistige
Freiheit für die Arbeit sicherstellen. |
| Rechtssprechung |
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Im öffentlichen, privaten und im Strafrecht ernennt der Staat die Richter.
Angeklagte werden einem nach Wohnsitz oder Gerichtsstand zuständigen Richter vorgeführt. Die
Vollstreckung ist Staatsaufgabe. |
Rechtssprechung im öffentlichen Recht bleibt Aufgabe des Staates. Die Rechtssprechung im Privat-
und Strafrecht wird Aufgabe des Kultur- und Geisteslebens. Hierzu gehört die Bestimmung der Richter
auf Zeit und die Wahl von Beamten, die für die genauere Gesetzeskenntnis den Richtern zur Seite
stehen. Die Menschen haben die Möglichkeit sich ihre Richter für den Fall eines
Gesetzesverstoßes vorher auszuwählen. Die Vollstreckung ist Staatsaufgabe. |
| Produktionsmittel |
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Ein Unternehmer kann über die Produktionsmittel zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil anonymer
Geldgeber (Aktonäre) verfügen.
Der Egoismus der Kapitalgeber dominiert heute das Wirtschaftsleben. |
Ein Unternehmer kann über die Produktionsmittel nur zum Wohle der Allgemeinheit verfügen.
Die individuelle unternehmerische Initiative, die geistige Freiheit der Leitung und Führung bleibt
dabei erhalten. Gemeinschafteigentum und Planwirtschaft wird es nicht geben. Ziel ist ein Kreislauf der
Produktionsmittel vom Fähigen zum Fähigen. |
| Der Unternehmer beansprucht ein bloßes Eigentumsrecht unabhängig von seiner
Befähigung und aktiven Mitarbeit. |
Der Unternehmer hat solange ein Leitungsrecht wie dies seine fachliche und menschliche
Befähigung und seine aktive Mitarbeit rechtfertigen. |
Produktionsmittel können wie Waren vererbt, verschenkt und verkauft werden. Die
Unternehmenskonzentration kennt dabei heute fast keine Grenzen mehr.
Profit und Marktmacht sind einzige Ziele. |
Produktionsmittel werden zur treuhänderischen Nutzung auf Zeit überlassen. Sobald ein
Unternehmer seine aktive Leitung beendet, hat er das Recht einen Nachfolger vorzuschlagen. Ansonsten wird
ein Nachfolger durch Korporationen des Kultur- und Geisteslebens benannt. Der Staat regelt die
Rahmenbedingungen für die Übertragung. |
| Politische Parteien |
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Parteien haben für die politische Arbeit eine vom Staat bevorrechtigte Stellung (zu 70 %
staatliche Parteienfinanzierung). Ihre Kompetenzen sind stark mit dem rechtsstaatlichen Leben
verflochten. Ihr Einfluß wird zunehmend von der Wirtschaft mißbraucht (Parteispenden).
Parteien haben ein Monopol bei der politischen Willenbildung. Fraktionszwang unterläuft sachbezogene
Abstimmungen, Parteienmacht unterläuft die Gewaltenteilung. Die Demokratie erstarrt zunehmend in
Affären, Konservatismus und Politikverdrossenheit. Selbst alternative Kräfte ändern wenig
daran. |
Parteien sind Verbindungen des Kultur- und Geisteslebens (Korporationen). Ihre Aufgabe ist allein die
Entwicklung und Verbreitung politischer Ideen. Diese sind von Aufgaben rechtsstaatlicher Organe scharf zu
trennen, insbesondere in der Gesetzgebung.
Die Finanzierung der Parteien erfolgt allein über ihre Mitglieder. Gewaltenteilung und
Unabhängigkeit der Abgeordneten ist wieder hergestellt. Politische Ideen unterliegen dann dem fairen
Wettbewerb; freie, geistige Sachlichkeit der Debatten lassen den Bundestag "glänzen". Die Menschen
nehmen lebhaft teil. |