Die Grundsätze der »bäuerlichen Landwirtschaft«
Eine Landwirtschaft im Dienst der Gesellschaft
Französische Originalfassung
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Bäuerliche Landwirtschaft hat in der heutigen Zeit nur dann eine Existenzberechtigung, wenn sie sich für eine Landwirtschaft einsetzt, die den vielfältigen Erwartungen der Öffentlichkeit in vollem Umfang gerecht wird:
Gesunde Nahrung: Immer lauter wird der Ruf der Verbraucher nach ge schmacklich einwandfreien und gesunden Nahrungsmitteln. Die Verbraucher wollen Aufklärung darüber, wie ihre Nahrungsmittel hergestellt werden.
Wiederbelebung des ländlichen Raums: Noch in den Fünfzigerjahren stellten die Bauern mehr als die Hälfte der ländlichen Bevölkerung Frankreichs. Vielfach gin gen sie noch einem anderen Beruf nach. Das Leben auf dem Lande war unverkennbar von der Arbeit der Bauern geprägt und auf ihren Ablauf ausgerichtet.
Güter und Dienstleistungen der Landwirtschaft mit Blick auf Freizeitgestaltung, Landschaftspflege und Bewahrung des ländlichen Raums: Dabei es geht um Bedürfnisse des alltäglichen Lebens auch und gerade der Landbevölkerung, die sich in den Sommer- und Urlaubsmonaten als besonders dringlich erweisen.
Lebensqualität und Biodiversität der natürlichen Umwelt: Damit ist vor allem die ökologische Dimension der landwirtschaftlichen Nutzung angesprochen.
Um allen diesen Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden, produzieren die landwirtschaftlichen Erzeuger stets sowohl kommerzielle wie (vorläufig noch) nicht kommerzielle Güter, wobei zu ersteren Lebensmittel und andere Güter gehören, zu Letzteren - in positiver wie negativer Hinsicht - Landschaftsgestaltung, Erhaltung des ländlichen Raums und Umweltschutz.
Ziel und Zweck bäuerlicher Landwirtschaft ist eine ausgewogene Erzeugung kommerzieller und nicht kommerzieller Güter, die mit den von den Verbrauchern ge forderten Qualitätsstandards in Einklang stehen. Eine duale Landwirtschaft, bei der beide Seiten gegeneinander ausgespielt werden, lehnen wir ebenso ab wie eine Landwirtschaft der zwei Geschwindigkeiten, von denen die eine ausschließlich für den Export produziert, während der anderen, die nur über kleine Anbauflächen verfügt, Er halt und Pflege des ländlichen Raums überlassen bleibt.
Bäuerliche Landwirtschaft bewegt sich in drei gleichermaßen grundlegenden Dimensionen:
Sie hat erstens eine soziale Dimension. Sie beruht auf der Arbeit der Bauern und auf ihrer Solidarität, auf der Solidarität zwischen den Regionen und unter den Bauern in der ganzen Welt. Das Recht eines jeden Bauern und jeder Region auf je eigene Produktionsabläufe ist unbedingt zu respektieren, andernfalls entziehen die Großerzeuger allen übrigen landwirtschaftlichen Produzenten das Existenzrecht, was einer ausgewogenen und humanen Entwicklung alles andere als förderlich ist. Bäuerliche Landwirtschaft gestattet einem größtmöglichen Teil der Landbevölkerung die Aufnahme einer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Beruf.
Bäuerliche Landwirtschaft muss zweitens wirtschaftlich effizient sein. Sie muss, gemessen an den eingesetzten Produktionsmitteln und im Hinblick auf die produzierten Mengen, eine hohe Wertschöpfung aufweisen. Nur unter dieser Bedingung können die Bauern mit relativ bescheidenen Produktionsmengen zurechtkommen, und nur unter dieser Bedingung kann die Landwirtschaft eine große Zahl von Arbeitskräften beschäftigen. Eine in dieser Form effiziente Produktion ist Voraussetzung für die Produktion von Qualität.
Und bäuerliche Landwirtschaft muss drittens gleichermaßen den Verbraucher ernst nehmen und die Natur respektieren. Hier steht die Landwirtschaft als Gegenleistung für die Unterstützung, die sie durch die Gemeinschaft erfährt, absolut in der Pflicht. Gemeint ist damit die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, die Wahrung des ökologischen Gleichgewichts, der Schutz der Landschaft, der Erhalt der biologischen Vielfalt und so weiter.
Inwieweit diesen unterschiedlichen Dimensionen im Einzelfall Rechnung getragen wird, hängt zum einen von der persönlichen Entscheidung jedes Bauern ab (hier ist also die Verantwortung des Einzelnen angesprochen), zum anderen aber auch von den politischen Rahmenbedingungen: Die staatliche Agrarpolitik kann durch ihre Vorgaben den Übergang zu einer bäuerlichen Landwirtschaft fördern oder hemmen.
Es gehört zu den Pflichten bäuerlicher Landwirtschaft, einer größtmöglichen Zahl von Landwirten in allen Regionen des Landes die Chance zu eröffnen, von ihrer Hände Arbeit angemessen zu leben, und dies auf Betrieben, deren Größe menschliches Maß nicht überschreitet und auf denen gesunde und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel erzeugt werden, ohne an den natürlichen Ressourcen Raubbau zu betreiben. Im Verein mit den Bürgern muss sie dafür Sorge tragen, einen lebenswerten ländlichen Raum in einem von allen geschätzten Umfeld zu schaffen.
Zielvorstellungen und Aktionsraum
Bäuerliche Landwirtschaft ist durch bestimmte Zielvorstellungen und einen bestimmten Aktionsraum charakterisiert. Die Zielvorstellungen geben die Richtung vor, sie sind der Kompass. An diesem Handlungshorizont hat sich bäuerliche Landwirtschaft
unabhängig von der jeweiligen Lage auf dem Hof zu orientieren. Dieser Horizont ist von entscheidender Bedeutung, denn nur er verschafft dem einzelnen Bauern wie den verschiedenen Gruppen die Motivation, um mit den immer wieder auftretenden Problemen fertig zu werden, Widersprüche aufzulösen und Ungleichgewichte auszutarieren. In der Charta der bäuerlichen Landwirtschaft wird die Zielvorstellung in den »Zehn Grundsätzen der bäuerlichen Landwirtschaft« ausführlich dargelegt.
Aber nicht nur die Realität ist Bezugspunkt. Als Orientierung dienen zudem gesicherte Verfahren und mehr oder weniger komplexe Methoden, der jeweils erreichte Stand intensiver Nutzung, die Größe der Stallungen und die Fütterungspraxis, die tierärztliche Versorgung und der Pflanzenschutz sowie ein ausgeglichener Einsatz von Kapital und Arbeit und so weiter. Jede Landwirtschaft und folglich auch die bäuerliche Landwirtschaft ist Teil eines quantitativ und qualitativ definierten, technisch ökonomischen Zusammenhangs, der im Hinblick auf die Gesellschaft positive oder negative Folgen haben kann.
Ein Areal öffentlicher Anerkennung
Gerade in einer Zeit, in der die Gesellschaft immer präzisere Anforderungen stellt und Auseinandersetzungen um bestimmte Formen landwirtschaftlicher Nutzung an
der Tagesordnung sind, ist es notwendig, dass der Landwirtschaft Kriterien vorgegeben werden, damit sie, als Gegenleistung für die ihr von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellten Mittel, die Landwirtschaft werden kann, die die Gesellschaft auch wirklich braucht. Wenn wir der Intensivbewirtschaftung im Agrarbereich Einhalt gebieten wollen, dann muss eine Höchstzahl von Großvieheinheiten pro Hektar sowie eine Höchstgrenze des Stickstoffeintrags pro Hektar festgelegt werden; gleiches gilt für die Größe der Stallungen pro landwirtschaftlichen Betrieb und so weiter. Alle diese Punkte, die an allen Vorgängen (oder Indikatoren) festzustellen sind, auf die die Arbeit der Bauern eine direkte oder indirekte, betriebsinterne oder - externe Auswirkung hat, bilden zusammen den »Aktionsraum« oder das »Areal der öffentlichen Anerkennung« der bäuerlichen Landwirtschaft.
Die weitere Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft ist an wenigstens zwei Voraussetzungen gebunden:
Erstens ist sie gebunden an die von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen, die die bäuerliche Landwirtschaft fördern sollten, statt der Industrialisierung der Landwirtschaft und der Konzentration der Betriebe Vorschub zu leisten.
Zweitens ist sie gebunden an die Entscheidungen der Bauern auf ihren Höfen: Hier steht uns ein Spielraum zur Verfügung, in dem unsere Initiativen und unsere Verantwortung zur Geltung kommen können.
Die Umsetzung unserer Charta ist ein entscheidender Schritt und ein Novum. Wir haben damit ein Instrument, das in verschiedener Hinsicht nützlich ist:
Es bietet die Möglichkeit einer umfassenden Analyse des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebs und zeigt zugleich die Punkte auf, an denen vorrangig angesetzt werden muss, um Fortschritte zu erzielen.
Es bietet eine vorzügliche Handhabe bei der Ausbildungsförderung, bei der Vorbereitung von Betriebsgründungen sowie bei der Erörterung der zukünftigen Entwicklung.
Es eröffnet die Möglichkeit zu agrarpolitischen Initiativen unsererseits (vertragliche Nutzungsabsprachen mit den einschlägigen Behörden - Stichwort: Contrat Territorial d'Exploitation [CTE] -, Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, Initiativen für eine umwelt- und sozialverträgliche Landwirtschaft und so weiter).
Vor allem aber liefert die Charta der bäuerlichen Landwirtschaft entscheidende Anstöße, und dies zu einem Zeitpunkt, wo zwar Förderprojekte für eine nachhaltige Landwirtschaft in aller Munde sind, nachhaltige Landwirtschaft aber letztlich nicht viel mehr bedeutet als Schadensbegrenzung durch Berücksichtigung bestimmter Umweltaspekte (so gilt etwa eine Schweinemastanlage mit angeschlossener Gülleaufbereitung bereits als nachhaltige Landwirtschaft!).
Für einen globalen Ansatz in der Landwirtschaft:
Die zehn Grundsätze der bäuerlichen Landwirtschaft
1. Grundsatz
Aufteilung der Erzeugermengen, damit die Mehrzahl der Landwirte ihren Beruf ausüben und von ihm leben kann.
Die Industrialisierung der Landwirtschaft und die sie begleitende Konzentration der landwirtschaftlichen Betriebe führen zu einer ständigen Ausweitung der Produktion mit immer weniger Produzenten. Da für die in der Landwirtschaft insgesamt produzierten Mengen eine absolute Obergrenze besteht, geht die Entwicklung der Wachstumsbetriebe zwangsläufig zu Lasten aller übrigen. Jeder Landwirt hat aber das Recht zu produzieren, das heißt, er hat das Recht auf Arbeit und das Recht auf Einkommen. Daher muss ein Grundprinzip sein, durch die Aufteilung der Erzeugermengen möglichst vielen Menschen den Zugang zum Bauernberuf zu ermöglichen.
Diese Aufteilung lässt sich auf zwei Ebenen erreichen:
Der Staat muss durch geeignete Maßnahmen die Erzeugermengen regeln und den Rahmen für die Vermarktung festlegen.
Auf seinem Hof trägt der Landwirt durch eigene Entscheidung eine Teilverantwortung für die Größe seiner Stallungen. Dementsprechend kann er sich für eine Aufteilung der Erzeugermengen entscheiden oder aber den Konzentrationsprozess unterstützen.
2. Grundsatz
Solidarität mit den europäischen Bauern und den Landwirten in aller Welt
Jeder Bauer der Welt ist für alle übrigen ein »anderer Bauer der Welt«. Ihm gegenüber kann sich der Einzelne entweder in einer Konkurrenzsituation sehen oder aber als solidarisch und komplementär empfinden. Eine Agrarpolitik, die auf den Weltmärkten für ihre überschüssigen Agrarerzeugnisse einen Aggressionskurs fährt, dafür aber bei Erzeugnissen, bei denen die Produktion ein Minus ausweist, dem Protektionismus huldigt, fördert den Konkurrenzkampf unter der weltweiten Bauernbevölkerung, mit anderen Worten, sie betreibt das Verschwinden eines Großteils der Agrarproduzenten. Bäuerliche Landwirtschaft beruft sich demgegenüber auf die Solidarität der Bauern, die ihrerseits auf zwei entscheidenden Voraussetzungen gründet:
Erstens auf dem Recht jeder Nation und jedes Staates für eine sichere Ernährungsgrundlage zu sorgen, das heißt, die eigene Landwirtschaft zu schützen.
Zweitens auf dem Recht der Bauern, in ihren jeweiligen Staaten an der Agrarproduktion und damit an der Sicherung der Ernährungsgrundlage ihres Landes mitzuwirken.
3. Grundsatz
Achtung der natürlichen Umwelt
Die Landwirtschaft greift in ihren Produktionsverfahren auf lebendige, störanfällige Bestandteile unserer natürlichen Umwelt zurück, auf Wasser, Boden und Luft; es sind dies einerseits unsere Arbeitsinstrumente, andererseits sind sie unser aller Eigentum. Aber sie gehören uns Bauern ebenso wenig, wie sie Eigentum der derzeit lebenden Generationen sind. Die natürlichen Grundlagen sind daher zu schützen, um ihre Nutzung auch für zukünftige Generationen sicherzustellen. »Wir erben den Boden nicht von unseren Eltern, wir leihen ihn von unseren Kindern.«
4. Grundsatz
Einsatz reichlich vorhandener Ressourcen, sparsamer Umgang mit knappen Ressourcen
Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse setzt eine Reihe von Faktoren wie Boden, Wasser, Energie, Arbeit, Kapital und Raum ein. Manche dieser Faktoren sind reichlich vorhanden und erneuerbar, andere dagegen sind knapp und nicht erneuerbar. Die Erzeugnisse der bäuerlichen Landwirtschaft sind den Boden und Klimabedingungen des jeweiligen Standorts angepasst. Bäuerliche Landwirtschaft achtet darauf, dass die reichlich vorhandenen, erneuerbaren Ressourcen genutzt und die knappen und nicht erneuerbaren weitgehend geschont werden. Menschliche Arbeit zum Beispiel ist, soweit sie unter sozial akzeptablen Bedingungen eingesetzt wird, eine reichlich vorhandene Ressource, während die Ersetzung der Arbeit durch Kapital hingegen große Energiemengen erfordert, die häufig nicht erneuerbar sind.
5. Grundsatz
Kauf, Produktion, Weiterverarbeitung und Verkauf der Agrarprodukte sollen als Vorgänge möglichst transparent sein
Jeder Bürger, jeder Verbraucher hat das Recht, den Verarbeitungsprozess eines Nahrungsmittels von den Entstehungsbedingungen über die verschiedenen Verarbeitungsphasen bis zu seiner Vermarktung nachzuverfolgen. Nachverfolgen heißt dabei informiert werden und den Wahrheitsgehalt der Informationen über die Verarbeitung des zum Verzehr gelangten Nahrungsmittels überprüfen können. Diese Forderung nach Transparenz gilt für jedes Glied in der Verarbeitungskette eines Produkts, unabhängig von Produktionsform und landwirtschaftlichem Produktionssektor.
6. Grundsatz
Wahrung der geschmacklichen und hygienischen Qualitäten eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses
Prinzipiell hängt die Qualität eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses unmittelbar vom Produktionsverfahren ab: von der Größe der Stallungen, dem Grad der Intensivbewirtschaftung, den Zucht- und Anbaumethoden, dem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden. Qualität ist keineswegs ein subjektives Kriterium; vielmehr muss Qualität offiziell anerkannt werden, damit sie vom Bürger festgestellt und überprüft werden kann.
Bisher liegen vier Qualitätskennzeichnungen vor, die in speziellen Spezifikationen geregelt sind: Herkunftsgarantie, biologischer Landbau, landwirtschaftliche Gütesiegel und Konformitätsbescheinigung.
7. Grundsatz
Bei der Bewirtschaftung der Höfe ein Maximum an Autonomie anstreben
Autonomie, das heißt, dass man Herr seiner Entscheidungen ist und diese Entscheidungskompetenz auch wahrnehmen kann. Die Autonomie des Bauern beruht letztlich auf der Selbständigkeit seiner Entscheidungen. Davon hängt seine wirtschaftliche Autonomie und seine Selbständigkeit in technischen Fragen ab.
Autonomie bedeutet nicht Autarkie. Autarkie führt zur Vereinzelung, und ihre Folge ist das Verschwinden der Bauern. Autonomie dagegen beinhaltet Partnerschaft und komplementäre Bewirtschaftungsformen, bedeutet gegenseitige Unterstützung zwischen den Bauern, den landwirtschaftlichen Anbaugebieten und den Akteuren vor Ort.
8. Grundsatz
Unter den übrigen Akteuren im ländlichen Raum nach Partnern suchen
Die Landwirtschaft ist keine Welt für sich und darf es auch nicht sein. Um ihr Überleben und ihre soziale Akzeptanz zu sichern, muss sie in Wirtschaftsleben und Gesellschaft voll integriert sein. Dank ihrer privilegierten Beziehung zur natürlichen Umwelt kann sie zu einer Stätte der Begegnung und des Umgangs mit der Natur werden, zu einem Ort des Ausgleichs im Landschaftsbild Frankreichs.
Um teilzuhaben an der dynamischen Entwicklung des ländlichen Raums, muss die Landwirtschaft ein partnerschaftliches Verhältnis zu anderen Sektoren des gesellschaftlichen Lebens entwickeln. Sowenig die bäuerliche Landwirtschaft den Kontakt mit dem Boden verlieren darf, sowenig darf sie die Nähe zum ländlichen Raum aufgeben. Jeder Bauer übernimmt durch sein Handeln die Verantwortung dafür, dass der Raum, in dem er lebt, eine sozial und ökonomisch adäquate, ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung erfährt.
9. Grundsatz
Erhaltung der Artenvielfalt von Nutztieren und -pflanzen
Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten gehört zum Erbteil der gesamten Menschheit. Wir haben die Pflicht, diese biologische Vielfalt zu erhalten, zum einen aus historischen Gründen, denn wir haben nicht das Recht, den Fortgang des Lebens, das im Verlauf der Generationen immer reichhaltiger geworden ist, abzubrechen; zum anderen aus wirtschaftlichen Gründen, denn bestimmte Arten und Spezies sind ganz besonders an die Beschaffenheit und an die Böden unseres Landes angepasst.
Ebenso wie von der Erde lässt sich auch von biologischer Vielfalt sagen, dass sie eine Leihgabe der kommenden Generationen ist. Wir hinterlassen sie ihnen und müssen deshalb auch dafür sorgen, dass sie reichhaltiger wird.
10. Grundsatz
Langfristig und global denken
Die gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Dimension der bäuerlichen Landwirtschaft lässt sich nur als globales Ganzes angemessen begreifen. Fehlt eine dieser Dimensionen, dann handelt es sich nicht mehr um bäuerliche Landwirtschaft. Nur in ihrer Gesamtheit charakterisieren die genannten zehn Grundsätze das, was wir als bäuerliche Landwirtschaft bezeichnen. Die einzelnen Grundsätze für sich genommen, ergeben noch lange keine bäuerliche Landwirtschaft. Jeder Grundsatz ist eine notwendige, keinesfalls aber zureichende Bedingung für bäuerliche Landwirtschaft. Auch wenn es schwierig sein mag, alle Grundsätze gleichzeitig zu bedenken, so bleibt doch jeder aufgefordert, sich ein Konzept zu erarbeiten, das sie alle einschließt.
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