Zum Verhältnis von Anthroposophie und akademischer Wissenschaft

Plädoyer für die Überwindung einer unsachgemäßen Gegenüberstellung

02.02.2015

Erstmals erschienen in der Zeitschrift "Das Goetheanum", Ausgabe 2015/1-2. Diese und andere Ausgaben können bestellt oder abgerufen werden unter http://www.dasgoetheanum.ch.

Das Werk Rudolf Steiners erfährt in den letzten Jahren eine zunehmend kritische Beachtung in Kreisen sogenannter ‹akademischer Forschung›[1] Zwar gab es auch schon früher textkritische Ausgaben und Dokumentationen zu einzelnen Werken Rudolf Steiners[2], doch scheinen sich die gegenwärtigen Aufarbeitungen von diesen vor allem durch ihren betont distanziert-wissenschaftlichen Anspruch zu unterscheiden. Manchen erscheint das dadurch zutage tretende Material als eine hilfreiche Erweiterung und diese Arbeiten an sich als anfänglicher Durchbruch in die Sphären ‹öffentlicher Anerkennung›; andere leiden an offensichtlichen Fehlinterpretationen, Kurzschlüssen und Entstellungen. Nun ist das Werk grundsätzlich für jeden Interessierten selbstverständlich frei und so haben und werden sich immer wieder mehr oder weniger qualifizierte und ambitionierte Forscher daran machen, ihre Analyse und ihr Verständnis darzustellen. Doch nicht nur die Forschung, sondern auch konkrete Lebenszweige der Anthroposophie (beispielsweise Waldorfpädagogik und Eurythmie) werden zunehmend der akademischen Wissenschaft angenähert, so als wäre das der einzige Weg, deren Existenz zu sichern. Was also liegt eigentlich dem Verhältnis von akademischer Wissenschaft und Anthroposophie zugrunde? Braucht Anthroposophie wirklich akademische Anerkennung oder hat vielmehr die Anthroposophie aus sich heraus etwas beizutragen, was gerade der heutigen Wissenschaftskultur eine notwendige Erweiterung bringen würde?

Phänomen der Kulturgeschichte

‹Anthroposophie› ist ja erst einmal nichts anderes als ein Phänomen der Kultur- und Geistesgeschichte der Menschheit, nämlich die durch die Individualität Rudolf Steiners zur Geltung gebrachte Geisteswissenschaft; demgegenüber ist ‹akademische Wissenschaft› primär nichts anderes als eine soziologische Kategorie, nämlich sogenannte ‹offizielle Wissenschaft›, durch staatliche Anerkennung autorisierte Wissenschaft. Auf der einen Seite steht also die schöpferische Leistung eines konkreten Menschen (ganz unabhängig davon, wie diese Leistung im Einzelnen beurteilt wird), auf der anderen Seite die abstrakte Annahme, der Staat sei die legitime Macht, über «Wissenschaftlichkeit» oder «Unwissenschaftlichkeit» zu richten. Jedem denkenden Menschen ist unmittelbar einsehbar, dass hier offenkundig zwei Ebenen vermischt werden, denn zum einen geht es um die Frage der Erkenntnis, um eine Fähigkeitenfrage, zum anderen um eine Frage des Rechtes, um eine Machtfrage. Historisch gesehen ist die Sachlage eindeutig: Hätten z.B. Paracelsus, Giordano Bruno, Lessing, Friedrich Schiller etc. nur das geäußert, was ihnen von ihrer Obrigkeit, von Staat oder Kirche gestattet worden wäre, dann würden wir noch im Mittelalter herumdümpeln. Die Rede von der ‹akademischen Wissenschaft› ist also selbst nichts anderes als ein Spuk aus vorwissenschaftlichen Zeiten, eine unzeitgemäße Unwissenschaftlichkeit. Was nicht heißen soll, dass es nicht auch im akademischen Feld schöpferische Geister gibt; nur liegt dieses Schöpferische eben nicht in ihrem Akademikertum begründet, sondern in ihrer Individualität.

Innovation der Zivilgesellschaft

In vieler Hinsicht zeigt gerade unsere Gegenwart, dass innovative Wissenschaft in keiner Weise vom Siegel staatlicher Anerkennung abhängig ist. Es sind immer Einzelne, die durch ihre Intuitionen das Wissenschaftsleben impulsieren. In Bezug auf gesellschaftliche Fragen hat dies sehr sprechend der Soziologe Ulrich Beck zur Sprache gebracht: «Die zivilgesellschaftlichen Netzwerke und Bewegungen haben die Initiative ergriffen. Sie waren es, die gegen den Widerstand der etablierten Parteien seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Gefährdung der Welt auf die Tagesordnung gesetzt haben. Die Themen, die jetzt in aller Munde sind, sind nicht der Weitsichtigkeit der Regierenden oder den Parlamentsdebatten entsprungen – schon gar nicht den Kathedralen der Macht in Wirtschaft, Wissenschaft und Staat. Sie sind gegen den geballten Widerstand dieser institutionalisierten Ignoranz, von den in sich verhaspelten, moralisierenden, sich um den richtigen Weg streitenden, vom Zweifel geplagten und zerstrittenen Gruppen und Grüppchen zum Gegenstand weltpolitischer Auseinandersetzungen gemacht worden.»[3]

Herrschaftssystem

Die eigentliche Frage in Bezug auf das Werk Rudolf Steiners ist also nicht, ob dieses Werk in der ‹akademischen Wissenschaft› Anerkennung findet (denn das hieße, sie würde zum Glied eines unzeitgemäßen Herrschaftssystems); sondern die Frage kann nur sein, ob diejenigen, die sich diesem Werk widmen, eine adäquate Methode anwenden, um es beurteilen zu können. Aus der Tatsache, dass in Deutschland die nationalstaatlich monopolisierten Wissenschaften seit Mitte des 19. Jahrhunderts einseitig auf die materialistischen Naturwissenschaften (insbesondere das Ingenieurwesen etc.) zulasten der Geisteswissenschaften ausgerichtet wurden, um vor allem wirtschaftliche Nationalinteressen zu befördern, wird historisch verständlich, warum Rudolf Steiners Werk von den bis heute vorherrschenden Wissenschaftsmethoden kaum erfasst werden konnte. Spätestens nach der vollen Etablierung des materialistischen Wissenschaftsbegriffes zum Ende des 19. Jahrhunderts hätten die Universitäten in die Selbstverwaltung der Bürger übergeführt werden müssen – stattdessen wurden sie zu den nationalwirtschaftlichen Wegbereitern der Kriegswirtschaft. Denn Kriege sind immer auch die Folge zu hoher Machtkonzentrationen bei gleichzeitig mangelnder gesellschaftlicher (Bewusstseins-) Entwicklungen. Es ist eben ein immanenter Bestandteil verstaatlichter Wissenschaft, dass sie nur generalisierende Methoden zur Geltung bringen kann, weil das Wesen des Staates Organisation unter dem Gesetz ist. Diese Kopplung von staatlichem Bildungsmonopol und damit einhergehender pfründewirtschaftlicher Wissenschaftsfinanzierung hat dazu geführt, dass der gesamte Wissenschaftsbetrieb in die Quantifizierungsmechanismen bloßer abstrakter Hypothesenbildung und Statistik gezogen wurde. Deshalb war Wilhelm von Humboldt so entschieden für die Beachtung der «Grenzen der Wirksamkeit des Staates» eingetreten.Wissenschaft und Öffentlichkeit waren ihm notwendigerweise jenseits dieser Grenzen zu begründen.[4] Die irrtümliche Gleichsetzung des «Staatlichen» mit dem «Öffentlichen» zählt eben selbst zu den schwerwiegendsten machtpolitisch begründeten Unwissenschaftlichkeiten der Gegenwart.

Logischer Gehalt

Durch ihre Abhängigkeit vom staatlichen Berechtigungswesen können zwar die Wissenschaften, die sich mit dem Gegebenen der mathematischen und natürlichen Grundlage befassen, Fortschritte im Sinne der Erkenntnis allgemeiner Zusammenhänge erringen. Die Geistes- und Sozialwissenschaften hingegen sind verurteilt, ihren eigentlichen Gegenstand – nämlich den individuellen Menschen – auszublenden, denn er lässt sich nicht verstandesgemäß typushaft fassen. Bereits Friedrich Schiller, der ja in seiner Darstellung des «Brotgelehrten» in seiner Jenaer Antrittsvorlesung[5] die Abhängigkeitsproblematik bereits deutlich thematisiert hatte, skizzierte in einem Briefentwurf an Johann Gottlieb Fichte sein eigenes Schaffen im Gegensatz zu bloß verstandesmäßig eruierten «Resultaten»: «Daher, weil Schriften, deren Werth nur in den Resultaten liegt, die sie für den Verstand enthalten, auch wenn sie hierin noch so vorzüglich wären, in demselben Maße entbehrlich werden, als der Verstand entweder gegen diese Resultate gleichgültiger wird, oder auf einem leichtern Weg dazu gelangen kann: da hingegen Schriften, die einen von ihrem logischen Gehalt unabhängigen Effekt machen, und in denen sich ein Individuum lebend abdrückt, nie entbehrlich werden, und ein unvertilgbares Lebensprinzip in sich enthalten, eben weil jedes Individuum einzig, und mithin auch unersetzlich ist.»[6] Rudolf Steiner war es dann, der in seinen erkenntnistheoretischen Frühschriften die grundsätzlich zu unterscheidenden Methoden der Natur- und der Geisteswissenschaft wissenschaftlich begründete: «Es ist etwas ganz anderes, wenn man von einer allgemeinen Menschheit spricht, als von einer allgemeinen Naturgesetzlichkeit. Bei letzterer ist das Besondere durch das Allgemeine bedingt; bei der Idee der Menschheit ist es die Allgemeinheit durch das Besondere. Wenn es uns gelingt, der Geschichte allgemeine Gesetze abzulauschen, so sind diese nur insofern solche, als sie sich von den historischen Persönlichkeiten als Ziele, Ideale vorgesetzt wurden. Das ist der innere Gegensatz von Natur und Geist. Die erste fordert eine Wissenschaft, welche von dem unmittelbar Gegebenen, als dem Bedingten, zu dem im Geiste Erfassbaren, als dem Bedingenden, aufsteigt; der letzte eine solche, welche von dem Gegebenen, als dem Bedingenden, zu dem Bedingten fortschreitet. Dass das Besondere zugleich das Gesetzgebende ist, charakterisiert die Geisteswissenschaften; dass dem Allgemeinen diese Rolle zufällt, die Naturwissenschaften.»[7]

Phänomenologie?

Ein Umstand, der gegenwärtig zu einer gewissen Verwirrung zu führen scheint, ist die Tatsache, dass Rudolf Steiner durchaus immer wieder empfahl und es auch erwartete, dass einzelne durch die Geisteswissenschaft zutage getretene Problemstellungen durch gesonderte wissenschaftliche Arbeiten geprüft und aufgearbeitet werden sollten. Doch ging es ihm gewiss nie um die ‹staatliche Anerkennung› der Anthroposophie. Vielmehr wendete er sich sogar mit schärfsten Worten gegen jegliche Bestrebung, beide Sphären zu vermischen: «Von der Phänomenologie ist bis zum Jahre 1919 überhaupt nicht gesprochen worden. Ich war genötigt, davon zu sprechen, als ich diese Verhältnisse feststellen musste. Das, was Sie Phänomenologie nennen, haben Sie in die Anthroposophische Gesellschaft hineingetragen. Sie haben mir hier die Führung entwunden, indem Sie die Gelehrsamkeit hineingetragen haben. Deshalb haben Sie die Verantwortung für die Dinge, die hereingekommen sind. Die Gemeinschaft der Gelehrten hat die Phänomenologie hineingetragen.»[8] Das Feld, das nur durch individuelle, freie Beziehungs-, Erkenntnis- und Anerkennungsbildung realisiert werden kann, wird zerstört, wenn es als Gegenstand einer generalisierenden Wissenschaftsmethode ‹phänomenologisch› behandelt wird.

Individuelle Erkenntnismittel

Genau diese Problematik aber betrifft das gesamte Bildungsleben. Die ‹Allgemeine Menschenkunde› ist eben keine allgemeine Programmatik zur typushaften Gestaltung erzieherischen Lebens, sondern sie ist ein individuelles Erkenntnismittel, um in der unmittelbaren Begegnung sehend zu werden, denn «um richtig zu individualisieren, so, wie es befähigt, die besondere Kindesindividualität erzieherisch zu führen, dazu ist nötig, in einer besonderen Geisteserkenntnis den Blick für das erworben zu haben, was nicht als einzelner Fall unter ein allgemeines Gesetz gebracht werden kann, sondern dessen Gesetz erst an diesem Fall anschauend erfasst werden muss. Die hier gemeinte Geisterkenntnis führt nicht, nach dem Vorbilde der Naturerkenntnis, zum Vorstellen allgemeiner Ideen, um diese im einzelnen Falle anzuwenden, sondern sie erzieht den Menschen zu einer Seelenverfassung, die den einzelnen Fall in seiner Selbständigkeit schauend erlebt.»[9] Je mehr sich die Waldorfbewegung und ihre Lehrerbildung aber in den Nischen der staatlichen Akkreditierung und Finanzierung einnistet, wird sie eben selbst den Geist der Strukturen annehmen, denn Individualität im verantwortlichen Sinne kann nur in einer wirklichen Freiheitstendenz zur Wirksamkeit kommen: «Wenn man real denkt, […] so kommen im freien Geistesleben gar nicht in Betracht Rechtsimpulse, sondern es kommen infrage Vertrauensimpulse, es kommen infrage Fähigkeitenimpulse. Es ist einfach ein Unding, im freien Geistesleben davon zu sprechen, dass derjenige, der was kann, ein Recht hat zu wirken. Es kann gar nicht infrage kommen, von einem solchen Recht zu sprechen, sondern man muss davon sprechen, dass man ihn braucht, dass er wirken soll. Derjenige, der Kinder unterrichten kann, den wird man selbstverständlich unterrichten lassen, und es wird keine Frage sein, ob da eine Berechtigung vorliegt oder nicht; es ist nicht irgendwie eine Frage des Rechtes als solchem.»[10] Wie dankbar kann man deshalb Stefan Leber sein, dem unermüdlich für die Waldorfbewegung Tätigen, der – trotz schwerer Erkrankung – noch einmal die mahnenden Worte spricht: «Dass man den wissenschaftlich-akademischen Kram nachmachen will – damit ist man auf dem falschen Dampfer, denn er hat kein ideelles Gegengewicht».[11] Und diese Worte stammen von dem Mann, der mit seinem dreibändigen Kommentar[12] zu Rudolf Steiners «Allgemeiner Menschenkunde» gezeigt hat, was im besten Sinne Aufgabe wissenschaftlicher Arbeit sein kann.

Das praktische Ideal

Sozialwissenschaftlich gesprochen könnte deshalb Philip Kovce beigepflichtet werden, wenn er die «unsägliche Trennung von ‹anthroposophischer› und ‹akademischer› Erforschung Steiners»[13] hinter sich lassen möchte. Insofern dies bedeutet, dass wir die unhaltbare Entgegensetzung von ‹anerkannter› und ‹privater› Wissenschaft zu überwinden haben, wäre Wesentliches gesagt. Sollte damit allerdings die Gleichsetzung anthroposophischer Geisteswissenschaft und materialistisch naturwissenschaftlicher Methodik gemeint sein, dann wären die bestehenden Ungeklärtheiten nur weiter tradiert. Denn Voraussetzung für eine Wissenschaft, die den individuellen Menschen zur Wirksamkeit kommen lassen möchte, besteht in nichts weniger als in der Überwindung des bestehenden Vorrechtesystems, nicht im sich anthroposophisch ‹akademisch› Dünken. Eine Befreiung der Bildung würde auch der Wirtschaft neue soziale Impulse zuführen – wohingegen wirtschaftliche Macht im bestehenden Vorrechtesystem immer elitäre Inseln bildet. Gerade die enormen entkoppelten Privatvermögen würden eine soziale und kulturelle Anbindung gewinnen, wenn die Zivilgesellschaft aus sich heraus die entsprechende Verantwortung und Selbstverwaltung im Bildungsbereich anstreben würde. Deshalb betonte Rudolf Steiner: «Hat diese Anthroposophische Gesellschaft in irgendeinem Staate je eine Staatssubvention gehabt? Sind ihre Lehrer von einem Staate angestellt? Ist nicht alles erfüllt gerade in dieser Anthroposophischen Gesellschaft, was nur zu erlangen ist von den äußeren Geistesorganisationen? Ist sie nicht in Bezug darauf geradezu das praktischste Ideal? [...] Nicht das kann unsre Aufgabe sein, hier das freie Geistesleben hereinzutragen, sondern das kann die Aufgabe sein, dass Sie dasjenige, was hier als freies Geistesleben immer existiert hat, dass Sie das in die andere Welt hinaustragen, den Menschen klarmachen, dass alles Geistesleben von dieser Art sein muss, von dieser Art von Verfassung sein muss.»[14] Das ist der friedensstiftende, aufklärende Impuls der anthroposophischen Bewegung – in einer jetzt bereits durch die Anachronismen unserer Gegenwart erzeugten, Terror und Not bringenden Zeit.

Anmerkungen

[1] Siehe z.B. Helmut Zander, Anthroposophie in Deutschland, 2 Bde., Göttingen 2008; Hartmut Traub, Philosophie und Anthroposophie. Die philosophische Weltanschauung Rudolf Steiners – Grundlegung und Kritik, Stuttgart 2011; Heiner Ullrich, Rudolf Steiner. Leben und Lehre, München 2011; Rudolf Steiner: Schriften, Kritische Ausgabe (SKA), Herausgegeben von Christian Clement, Stuttgart-Bad Cannstatt, 2013 ff., 8 Bde.
[2] Siehe z.B. Rudolf Steiner, Dokumente zur «Philosophie der Freiheit», Dornach 1994, GA 4a, oder Rudolf Steiner über seine Philosophie der Freiheit, Hrsg. Von Otto Palmer, Stuttgart 1976
[3] Ulrich Beck , Weltrisikogesellschaft. Auf der Suche nach der verlorenen Sicherheit, Frankfurt a. M. 2007, S. 90
[4] «Öffentliche Erziehung scheint mir ganz außerhalb der Schranken zu liegen, in welchen der Staat seine Wirksamkeit entfalten muss.» (Aus: Wilhelm von Humboldt, Sämtliche Werke, 1999, Bd. 1, S. 226)
[5] Siehe: Friedrich Schiller, Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte, Die akademische Antrittsrede von 1789, Hrsg. von Volker Wahl, Jena 1996
[6] Friedrich Schiller an Johann Gottlieb Fichte, Jena, den 3. und 4. August 1795 (nicht abgesendeter Briefentwurf)
[7] Rudolf Steiner, Grundlinien einer Erkenntnistheorie der Goetheschen Weltanschauung, Dornach 1960, GA 2, S. 118
[8] Rudolf Steiner, Das Schicksalsjahr 1923 in der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft, Sitzung mit dem Dreißigerkreis, Stuttgart, 31. Januar 1923, GA 259, S. 242
[9] Rudolf Steiner, Die pädagogische Zielsetzung der Waldorfschule in Stuttgart, GA 300c, S. 11
[10] Rudolf Steiner, Soziale Ideen – soziale Wirklichkeit – soziale Praxis, Bd. II, Schweizer Bund für Dreigliederung, Dornach, 6. April 1920, Fragenbeantwortung, Anthroposophie und Rechtswissenschaft, GA 337b, Dornach 1999, S. 142
[11] Erziehungskunst, Mai 2014, S. 43
[12] Stefan Leber, Kommentar zu Rudolf Steiners Vorträgen über Allgemeine Menschenkunde als Grundlage der Pädagogik: 3 Bde.
[13] Das Goetheanum, Nr. 39–40, 26. September 2014, S. 12
[14] Rudolf Steiner, Vergangenheits- und Zukunftsimpulse im sozialen Geschehen, Dornach 1980, GA 190, Vortrag vom 14. April 1919 in Dornach, Seite 212

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