Betrachtungen zu Steuern in einer gegliederten Gesellschaft

01.06.2013

Abgaben teilt man in drei Unterbegriffe, nämlich in Gebühren, Beiträge und Steuern.

  • Gebühren sind zu zahlen an staatliche wirtschaftliche Betriebe weil der Zahlungspflichtige die wirtschaftliche Leistung entgegennimmt.
  • Beiträge sind an staatliche wirtschaftliche Betriebe zu zahlen, auch wenn der Zahlungspflichtige die wirtschaftliche Leistung nicht entgegennehmen will oder kann.
  • Steuern sind zu zahlen und werden nach Absichten, Streit und Abstimmung von Politikern entsprechend verschiedener Privilegien verteilt.

Für den folgenden Text wird hier vorausgesetzt, dass man sich eine gesellschaftliche Gliederung vorstellen kann, die aus drei unabhängig voneinander getrennten Leitungssystemen verwaltet und impulsiert wird, die da in Schlagwörtern vielleicht Wirtschaft, Politik und Kapital genannt werden könnten und zwar jeweils für das wirtschaftliche Leben, das rechtliche Leben und das kulturell-kreative-geistige Leben innerhalb des gesamten gesellschaftlichen Lebens. Es ist angestrebt, daß möglichst bald so gedacht wird, daß in der Wirtschaft (Die Geldverwaltung muss zu dieser Wirtschaft gehören) Waren und Leistungen produziert, verteilt und verbraucht werden, daß in der Politik Rechte gesetzt und bewahrt werden und daß im Kapital menschliche Fähigkeiten gebildet, gepflegt, ausgeübt oder verhindert werden. Rudolf Steiner empfahl nach 1917 eine solche gesamtgesellschaftliche Gewaltenteilung. Das kann im Internet studiert werden.
Auch bei der Frage nach Steuern, Abgaben, Geldzuweisungen, muss man eine dreigegliederte Gesellschaft voraussetzen. Damit ist kein paradiesischer Endzustand gemeint, sondern ein soziales Willensziel. Da kann es keine Abgaben im heutigen Sinne geben, die heute Mittel zur Zwangswirtschaft, zur Privilegierung - Entrechtung und zur Indoktrination sind. (Was, wie sollte es anders sein, sich auch dreigegliedert auswirkt.)

Nennen wir das, wozu heute auch Steuern benötigt werden, in einer zukünftigen dreigegliederten Gesellschaft Geldzuweisungen. Zukünftige Geldzuweisungen haben ihre Gründe

  1. gemäß Leistungswertfeststellung,
  2. gemäß vom «Rechts» - Staat vereinbarter Ausgabensteuern
  3. gemäß demokratisch vereinbarter Gebühren für den Betrieb des «Rechts»- Staats,
  4. gemäß individueller Schenkungen für kulturelle Bedürfnisse.

Ordnen wir die Menschen, die obige Geldzuweisungen erhalten, den Bereichen der Auflistung zu, also dem Bereich 1, Bereich 2, und so weiter.

Voraussetzungen

1. Alle Industrie wird nur ermöglicht von der Landwirtschaft

Wir können nicht davon leben, uns gegenseitig die Haare zu schneiden, uns gegenseitig Industrieprodukte herzustellen, uns gegenseitig «Finanz-Produkte» zu verkaufen. Alle Industrie muss von der Landwirtschaft erhalten werden. Kostenmäßig könnte das nur bilanziert werden, wenn wir die Dreigliederung hätten, wenn also der Boden, die Arbeit und die Produktionsmittel keine Waren wären. Die Industrie würde sich dann auch buchhalterisch als Zuschussgeschäft zeigen.

2. Die Bodenrente

Alle Menschen in einem Wirtschaftsgebiet, die sich rechtlich aneinander binden, können nur von der Bodenrente des Gebietes leben. Rechtlich steht jedem Menschen der Quotient der Bodenrente pro Einwohnerzahl zu. Kostenmäßig könnte das nur bemessen werden, wenn wir die Dreigliederung hätten, wenn also der Boden, die Arbeit und die Produktionsmittel keine Waren wären.

3. Die Urzelle des Wirtschaftslebens

Wenn jeder Mitproduzent, heute Mitarbeiter genannt, reale Einkommen im Sinne einer wirtschaftlichen Urzelle bekommt, dann sind die Wirtschaftsabläufe optimal und Preise können festgesetzt werden. Die Urzelle des Wirtschaftslebens ist so beschreibbar: Der Wert eines Produktes, welches ein Mitproduzent in einer bestimmten Zeit herstellt, muß so sein, dass dieser Mitproduzent für sich und die in seinem Anhange (!) assoziierten reinen Konsumenten alle Bedarfsgüter aus der umgebenden Wirtschaft herausziehen kann, um in Zukunft in entsprechender Zeit und mit entsprechenden Mitteln wieder dasselbe Produkt herstellen zu können.

4. Der rechtliche Rahmen der Wirtschaft

Die assoziative Wirtschaft muß Waren erzeugen, Preise ermitteln und dazu fähige Menschen von Betrieb zu Betrieb vermitteln und transferieren. Die vielen Arbeitsagenturen und Überwachungsbehörden mit Außendienstkolonnen, die Baustellen, Lebensmittelverarbeitungen oder Behörden überprüfen, zeigen, dass heute zwischen den wirtschaftenden Menschen alles korrumpiert ist. In einer assoziativen Wirtschaft, in der freie Menschen mit gleichen Rechten zusammenarbeiten, wirkt das lebendige Recht wie der persönliche Sachverstand täglich vor Ort in jedem Menschen in Einheit.

5. Die Einwirkungen des fähigen Menschen

Auf kulturell-geistigem Gebiet werden heute nur den wirtschaftlichen Zwängen und den Lebensansprüchen der Politiker, allgemeiner ausgedrückt, der Ideologie entsprechend, Ausbildungen für die Wettbewerbsfähigkeit und das Weiterbestehen des Bestehenden geplant.

Für den individuellen Menschen ergeben sich aus seinen Lebenserfahrungen, aus den Erlebnissen seiner Seele die geistigen Früchte und späteren Fähigkeiten. Die in das Leben hinein mitgebrachten Fähigkeiten stammen aus dem Vorgeburtlichen. Die Fähigkeiten der Menschen sind gesamtgesellschaftlich das Kapital. Das Kapital kann nicht vernünftig gebildet und verwaltet werden, wenn das kulturell-geistige Gebiet unter dem Kommando von politischen Kommandeuren steht, die wiederum den gewaltigsten Privateigentümern gefallen müssen.

Wertbemessungseinkommen und Einkommenstransfers

1. Einkommen in Landwirtschaft und Güterindustrie gemäß Leistungswertfeststellung

Die Landwirtschaft ernährt alle Menschen. Alle Landwirtschaft und alle Industrie muss neben ihren gütererzeugenden Prozessen auch die schadensverhindernden und schadensbehebenden Prozesse betreiben und soll alle Menschen mit Essen und Lebenserhaltung versorgen. Was darüber hinaus produziert wird, dient der Erbauung und Vernichtung der Menschen und der Erde. Alle Betriebe sind assoziiert in Lieferanten-Kunden-Verkettungen bis zu den Endkunden, die allerdings nur wegen ihrer Rückgaben und ihrer Abfälle weiter verkettet sind und dafür weitere Preisanteile zur Schadensbehebung zahlen müssen.

Als Mitarbeiter in den assoziierten Betrieben bekommen sie Einkommen, mit denen sie ihren Bedarf im Sinne der Urzelle innerhalb der Wirtschaft abdecken müssen, ihren Anteil für die Betriebe des Rechtsstaates samt Personal und ihre persönlich bevorzugten Betriebe des geistigen Lebens samt Personal erhalten müssen. Die Beiträge an den Rechtsstaat sind festgesetzte, die Ausgaben an den selbstverwalteten geistigen Bereich für Kultur, Ausbildung, Ärzte, etc. sind persönliche Transferleistungen.

2. Transferleistungen gemäß vom «Rechts» - Staat vereinbarter Ausgabensteuern an wirtschaftende, also leistende oder verbrauchende Menschen zum Lastenausgleich

Alle Gütererzeugung ist schädlich und zerstörend. Schadensbehebenden Prozesse sind von der Wirtschaft parallel zu Güterprozessen zu planen und zu betreiben. Das erhöht die Preise. Dazu kommt die Entsorgung der verbrauchten Güter und Kapitalanlagen.

Werden schadensbehebenden Prozesse nachträglich von Rechtsgemeinden angefordert und verbindlich, dann werden die Rechtsorgane mit der Wirtschaft die schadensbehebenden Betriebe bestimmen und auf je ein spezielles Gut eine Ausgabensteuer erheben. Diese Ausgabensteuer muss vom Kaufinteressenten bezahlt sein, damit er das Gut kaufen kann. Die Steuer geht an den schadensbehebenden Betrieb.
Bei einer Investitionsbeteiligung ist es entsprechend. Gibt ein Geldbesitzer sein Geld für Investitionen, so investiert er in Verbrauch, Abnutzung und Schäden. Für eine Investition ist die Schadensbegrenzung und die Schadenswiedergutmachung mit zu realisieren. Für zu erwartende Investitionsschäden müssen nötige Mittel für Schadenswiedergutmachung von vornherein eingeplant sein oder als Ausgabensteuer auf die für Investitionsplanungen bereitstehende Geldbeträge vorausgezahlt werden. Will jemand also Geld an eine Investitonsbank geben, dann muß er eventuell vorher seine Ausgabensteuer dafür bezahlen.

Ehemalige Produzenten können nach ihrem Arbeitsleben aus den Ausgabensteuern unterhalten werden, die die Unternehmer auf das Gehalt ihrer Beschäftigten zu zahlen haben. Damit kompensiert die Ausgabensteuer aufs Gehalt die Abnutzung von Menschen im Rentenalter.
Hilflose Menschen könnten genauso unterhalten werden, wobei ihre Renten sozusagen als nachträgliche Wiedergutmachung menschheitsgeschichtlicher Verfehlungen anzusehen wären.

Aus kulturellen Gründen könnte man mit Ausgabensteuern auf landwirtschaftliche Produkte in ertragreichen Gebieten wie der Magdeburger Börde die Landwirtschaft in dem unfruchtbaren Heideland Lausitz unterstützen, damit dort die dörfliche Landwirtschaft interessant bleibt und die sorbische Sprache nicht verduftet.

Alle im Rechtsstaat beschlossenen bestimmten Ausgabensteuern kommen nachträglich zu den Preisen der belasteten Güter hinzu. Die Menschen werden darauf drängen, dass sie auch als Wirtschaftsmitarbeiter von vornherein Schadensreparaturbetriebe mit planen und assoziieren und so von Anfang an ihre Güter mit wertbezogenen Preisen an die Distribution übergeben. Auch werden die Menschen darauf drängen, dass Schäden am Menschen von vornherein ausgeglichen werden können.
In der Dreigliederungsgesellschaft gibt es lebendige Rechtsgemeinden, jeder Mensch ist ermächtigt, sich selbst zu regieren. Es gibt keinen hoheitlichen Einheitsstaat, der bestimmten Kreisen ein Werkzeug ist, um Untertanen hinters Licht zu führen.
Geistiges Leben, Wirtschaftsleben und Rechtsleben werden alltägliche Einheit vor Ort. Gibt es dann immer weniger spezielle Ausgabensteuern, dann ist das ein Messwert für soziale Gesundheit.

3. Transferleistungen gemäß demokratisch vereinbarter Gebühren für den Betrieb des demokratischen «Rechts» - Staat

In einer Dreigliederungsgesellschaft sollen alle mündigen Menschen ermächtigt sein, ihre Einrichtungen im von Wirtschaft und Kapital, also vom geistigen Leben, unabhängigen Rechtsstaat zu tragen. Nur das Verständnis und der Wille zur Dreigliederung macht möglichst viele Menschen zum gleichberechtigten Rechtsbürger, der in den rechtlichen Einrichtungen seine Stütze finden kann.
Einrichtungen und Mitarbeiter im selbständigen, nicht wirtschaftenden, nicht Bildung und Kultur kommandierenden Rechtsbereich der Rechtsgemeinschaft aller mündigen Menschen müssen von den Produkten des Wirtschaftslebens ausgestattet, aufrechterhalten und ernährt werden. Beschlüsse der Rechtsgemeinden werden in den gewählten Versammlungen oder in Abstimmungen getroffen. Alle tragenden Geldmittel können nur von den einzelnen Menschen kommen, weil diese auf dem Rechtsboden einander gleich sein sollen und wollen. Staatliche Einrichtungen sind vom wirtschaftlichen Standpunkt aus Betriebe, die keine Güter produzieren, sondern nur Gebrauchtgüter oder Abfälle liefern. Ein «Staatsbetrieb» muss seine Einrichtungsgüter mit Geldmitteln bezahlen, die er von seinen «Trägern» bekommen hat. Rechtsleben im Wirtschaftsalltag wird betriebsintern fakturiert, manches ist da kostenlos, Menschen und Einrichtungen des demokratischen Rechtsstaates, also Demokratie, Polizei, Militär, Politik, Überwachungsbehörden müssen von allen Rechtsbürgern mit prinzipell pro Kopf gleich hohen Gebühren bezahlt werden. Eingesperrte Straftäter könnten dem Bereich «Polizei» zugeordnet sein. Jeder Mensch wird sich im Wirtschaftsbereich rechtlich dafür einsetzen, dass er entsprechend genug Geld bekommt, um die Abgaben für den Staat weiter zu reichen. Nach heutigem Begriff wären dafür keine Steuern, sondern Gebühren abzugeben und in der Wirtschaft sorgen die Menschen dafür, dass sie diese Gebühren auch zahlen können.
Der Rechsstaat finanziert sich kurzfristig nicht über Kredite, sondern nimmt bei Höherbedarf von den Höherverdienern oberhalb der Bodenrentenquote, des Urzellenbedarfs, progressiv Einkommenssteuern.
Die Kosten des Staates können nur schwankend an die Wirtschaftsleistung angepasst werden. Aber eben nur für Rechtstaatsangelegenheiten und nicht für heutige «Investitionen» und «Subventionen» und Kitas usw.. Der Rechsstaat finanziert sich grundsätzlich nicht über Kredite, das ist doch auch heute ordnungswidrig. Ein Finanzministerium wäre intern, nur für die reine Rechtsstaatsüberwachung, zuständig und sorgte dafür, dass die Dienste des Rechtsstaates mit den Gebühren der Menschen besorgt werden können.

In einer Dreigliederungsgesellschaft muss der Rechtsstaat in seinen internen Gehältern keinen Anteil für Rechtsstaats-Gebühren auszahlen. Das vermeidet Bürokratismus und Hin- und Herbuchungen. Die denkenden und arbeitenden Menschen leisten sich also Einrichtungen als Organe des Rechte bewahrenden Systems.

Sind wenige Menschen im Rechtsstaat beschäftigt, dann ist das ein Messwert für soziale Gesundheit.

4. Transferleistungen gemäß individueller Schenkungen für kulturelle Bedürfnisse

Für den individuellen Menschen ergeben sich aus seinen Lebenserfahrungen, aus den Erlebnissen seiner Seele die geistigen Früchte und späteren Fähigkeiten. Die Fähigkeiten der Menschen sind gesamtgesellschaftlich das Kapital. Die vom Kind mitgebrachten Fähigkeiten stammen aus dem Vorgeburtlichen. Menschen, die gesellschaftlich im Kulturbereich, im geistigen Leben tätig sind, sind zum Beispiel:

  • Lehrer für Kapitalerzeugung,
  • Ärzte für die Kapitalreparatur,
  • Künstler für Kapitalauffrischung,
  • Unternehmer für die Kapitalverwertung zur Gütererzeugung,
  • Anwälte für die Kapitalverwertungsbeurteilung,
  • Richter für die Kapitalverwertungsverhinderung,
  • usw..

Solche Menschen und ihre Betriebe müssen von sie benötigenden, aufsuchenden, gebrauchenden Menschen persönlich nach eigener Entscheidung unterhalten werden. Die Kunden des geistigen Gesellschaftsbereiches verzichten darauf, Güter zu verbrauchen und übergeben den Geldwert dafür an die Betriebe im Kultur-Kreativ-Bereich. Kulturbetriebe sind aus wirtschaftlicher Perspektive Endverbraucher und sind nicht in einer Lieferanten-Kunden-Verkettung drinnen, sondern ein Endglied, denn sie erzeugen keine Güter, nur Abfälle. Die Wirtschaft stößt hier an den geistigen Menschen. Dieser kann sich nur geistig nähren, wenn er selber auf Güter verzichtet und diese Betrieben im Kultur-Kreativ-Bereich schenkt. Wieso schenkt? Weil der Kunde keinen Gegenwert realisiert, sondern selber mit eigener Anstrengung gewünschte Fähigkeiten in sich anfachen muss. Der Kulturbetrieb gibt nur die Anregungen. Ein Stadionbesucher muss sich nicht anstrengen, er kann die Sau rauslassen, aber sein Eintritt ist «geschenkt».

Mit der heutigen Ideologie haben fast alle Menschen den Anspruch, dass der Einheitsstaat Kultur und Wissenschaft bezahlt. Dahinter steht das Motiv, dass die anderen zahlen sollen. Eingedenk der Problematik der Schadensregulierungen parallel zur Gütererzeugung müsste auch deutlich sein, dass nur geistig unabhängige Fachleute in den Betrieben dazu in der Lage sind oder als geistig unabhängige Unternehmer dafür spezielle Betriebe organisieren können. Symptome wie «Asse», «Landminen», «Fukujima», zeigen, wie verkommen «Fachleute» sein müssen, die an Geldmächte angedockt sind.

Gemeinsames Schenken von Einkommen an den Kulturbereich wäre ein Verfahren in Wirtschaftsbetrieben, durch das bestimmte Anteile des Gewinns auf bestimmte Institutionen des geistigen Lebensbereiches bestimmter Gemeinden aufgeteilt werden könnten statt in den Einkommen zu bleiben. In diesem Sinne könnten Empfänger durch Abstimmung unter einer Belegschaft ausgewählt werden, wobei dann wohl die Schulen bevorzugt würden. In einer zweiten Abstimmung könnten dann die Beträge für die ausgewählten Empfänger verteilt werden. Auch diese Gelder sind immer persönliche Einkommensentäußerungen. Damit wäre eine gemeinsame Bewußtmachung der gewünschten Auswirkungen im Kulturbereich des Kapitalbereiches möglich. Gäbe es zum Beispiel auffälligen Kinderzuwachs in einer Region, dann könnten mit betrieblichen Abstimmungen wie oben angedeutet, rechtzeitig mehr Gelder in die Lehrerausbildung zugewiesen werden. So kann geistiges Leben, Wirtschaftsleben und Rechtsleben vor Ort zusammenwirken.

Geistig Tätige, die konkurrierend in einem selbstverwalteten Kultur-Kreativ-Bereich als Kapitalbereich arbeiten, benötigen zusätzlich zu ihren Betriebsausgaben Anteile, die ihren Bedarf für die Bereiche 1 (Güter), 2 (Rechtsstaats-Gebühren) und 4 (Kulturbereich) enthalten. Die Rechtsstaats-Gebühren-Anteile muss auch der Nachfrager beitragen, damit das Nachfrage-Verursacher-Prinzip gilt.
Der Unternehmer ist laut Steiner für seine Freiheit berechtigt, zu nehmen, was zu nehmen ist. In einer Dreigliederungsgesellschaft ist er im geistigen Leben als Kapitalverwalter tätig und bekommt nur das, was man ihm gönnt. Das Kapital kann er nicht verkaufen.

Zusammenfassung

Es ist klar, daß eine gesamtgesellschaftliche Gewaltenteilung nur möglich werden kann, wenn Millionen von Menschen in Europa neue, wie oben beschriebene Wirtschaftsbeziehungen untereinander herstellen, ihre Bildungs- und Kultureinrichtungen in freier Selbstverwaltung vom Staat unabhängig werden lassen wollen und sie sich damit von dem «Vater Staat» oder dem «Großen Bruder Staat» lossagen und einen neuen Rechtstaat rein demokratisch begründen, der dann nicht mehr den Kulturbereich kommandiert und nicht mehr mit Geldfluten die Menschen in Wirtschaftsinvestoren und Verlierer spaltet. Der Bezug zu Steuern dient hier beispielhaft dazu, sich aus heutigem Gedankenbeton heraus zu schlagen. Millionen von Menschen müssen sich zunächst zu einer neuen Denkart entschließen und dann etwas wollen, damit in den Assoziationen in einer vom demokratischen Rechtsstaat und der Fähigkeitenerzeugung und Fähigkeitenerhaltung des Kultur-Kreativ-Bereiches abgetrennten, unabhängigen Wirtschaft, eine neue Denkart entstehen kann.

Anstelle heutiger Abgaben an den «hoheitlichen» Einheitsstaat, träten dann rechtlich veranlasste generelle Einkommensentäußerungen als Gebühren an die Rechtsstaatsbetriebe, rechtlich veranlasste individuelle Einkommensentäußerungen als gezielte Ausgabensteuern an schadensregulierende Einrichtungen und individuell veranlasste individuelle Einkommensentäußerungen als Schenkungen ohne aktuellen Gegenwert an bildende Kultur-Kreativ-Betriebe.

  • Keine Kollektivsteuern aus der Wirtschaft an einen Rechtsstaat
  • Rechtsstaats-Gebühren pro Kopf an den Rechtsstaat
  • Einkommenssteuer für Zusatzbedarf an den Rechtsstaat statt heutiger Staatsverschuldung
  • Ausgabensteuern innerhalb der Wirtschaft für schadensbehebende Betriebe und Einrichtungen
  • Keine Steuern für Kultur sondern individuelle Konsumübertragung als Schenkungen

Nachwort:
Der gesamte Text ist aus Rudolf Steiners Darstellungen und Anregungen kompiliert. Zitatstellen sind deshalb nicht angeführt.