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Das Buch zum Kruzifixbeschluß 1995
Die Geschichte des Kruzifix-UrteilsSchon 1987 hatten Ernst und Renate Seler ihre Ablehnung der Kruzifixe an Schulen auf Anregungen von Rudolf Steiner zurückgeführt:
"Es gilt, das Elternrecht in der religiösen Erziehung zu stärken und die von dem Staate, aus den Nachkriegswirren vielleicht verzeihliche Anmaßung einer religiösen Prägung zurückzuweisen. Ein Kind kann sich beim Anblick eines über halben Meter großen Leichnams nicht freuen. Wenn es ständig den Leichnam anschauen muß, wird ihm die Freude an den lebendigen Christus genommen. (...) Wir Christen müssen Christus in uns lebendig machen und haben kein Recht, anderen Menschen unsere christlichen Ideale aufzuzwingen. Auch der Staat hat nicht das Recht dazu." (Brief an das Schulminister, 1988) Ernst Seler wurde dann jahrelang mit der Begründung psychiatrisiert, daß sein «Kampf gegen die Schulbehörden und die Kirche» Symptom einer Geisteskrankheit sei. Er gab nicht auf und brachte den Fall zum Bundesverfassungsgericht, der in seinem Sinne entschied: Aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 I GG folgt [...] der Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen. Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. (Bundesverfassungsgericht, 1995) Daraus folgerte das Bundesverfassungsgericht, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen das Grundgesetz verstößt. Sylvain Coiplet |
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