Das bedingungslose Grundeinkommen
Überlegungen zu den Vorstellungen von Götz Werner und Benediktus Hardorp

01.05.2010

Übersicht über die Kontroverse Bedingungsloses Grundeinkommen?
zwischen Götz Werner, Sylvain Coiplet, Stephan Eisenhut, Ingo Hagel, Ulrich Piel, Thomas Brunner, Heidjer Reetz, Franz Ackermann und Marc Desaules


 

Das bedingungslose Grundeinkommen als wirtschaftliche Leistung und als Recht

Das bedingungslose Grundeinkommen (bGe) soll eine wirtschaftliche Leistung sein, die die Gesellschaft für den Einzelnen erbringen soll, bzw. nach Auffassung der Vertreter dieser Idee materiell schon heute erbringt, aber eben nicht bedingungslos, sondern verbunden mit menschenunwürdigen Bedingungen, wie z.B. unnötigem bürokratischen Aufwand und Auflagen. Neu ist, wie diese Leistung eingefordert wird: Die bestehenden Solidarsysteme und Umverteilungsmechanismen sollen so weit als möglich durch einen einzigen ersetzt und optimiert werden. Gleichzeitig sollen alle Steuerarten in einem System der Ausgabenbesteuerung zusammengefasst werden. Dadurch sollen Verteilung und Besteuerung von wirtschaftlichen Gütern und Leistungen für alle Menschen transparenter und menschenwürdiger werden.

Das bGe soll auch ein Recht sein, so wie die Grund- oder Menschenrechte. Als bedingungslos zu erfüllendes Recht wäre es daher einklagbar. D.h., falls das bGe demokratisch beschlossen, also im Parlament der BRD zum Gesetz gemacht würde, müsste jeder Mensch die für ihn zuständige staatliche Behörde verklagen, wenn sie ihm das bGe nicht auszahlt, z.B. das örtliche Arbeits- oder Finanzamt. Nicht auszahlbar wäre es, wenn der Staat, über dessen steuer- und sozialbürokratische Konten das bGe laufen würde, die Auszahlung nicht leisten kann, weil er, aus welchen Gründen auch immer, seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Rechtlich entstünde dann die Figur, dass ein Gläubiger, dessen Forderungen nicht erfüllt werden, den Schuldner und den Rechtsstaat als ein und dieselbe Institution vor sich hat, die ihm sowohl sein Recht zu geben, als auch seine Forderung zu erfüllen hat.

Es entsteht die Frage, ob sich die wirtschaftlich Schwachen und politisch Entrechteten mit dem Aufstellen solcher Forderungen wirklich helfen und inwieweit solche Forderungen realistisch sind? Dazu werden unter 1. die gesellschaftlichen Bedingungen diskutiert. Unter 2. wird ein Vergleich mit den Grundrechten gezogen und ihrem historischen Werdegang unter dem hier eingenommenen Gesichtspunkt. Unter 3. spreche ich die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaft als Kreislaufgeschehen an. Durch sie wird Wirtschaft als Ganzheit, die mehr ist als die Summe ihrer Teile begriffen. Ich hoffe, damit einige Grundlagen für das individuelle Urteil zu liefern.

1. Bedingungen des bGe

Auch das bGe hat gesellschaftliche Bedingungen. Bedingungslos soll es nur in Bezug auf den einzelnen Menschen sein. Seine Auszahlung an den Einzelnen soll an keine Bedingung geknüpft sein. Bezogen auf die Gesellschaft kann von Bedingungslosigkeit keine Rede sein. Unter a) bis d) werden die mir wesentlich erscheinenden gesellschaftlichen Bedingungen angesprochen:

a) Die erste und grundlegende gesellschaftliche Bedingung ist die realwirtschaftliche: Das bGe muss, wie jedes Einkommen erwirtschaftet werden. Geld ist nur etwas wert, wenn Gegenwerte, die realen Güter und Leistungen zur Verfügung stehen. Das bGe funktioniert nur, wenn mit Maschinen- und Energieeinsatz in der Wirtschaft Güter und Leistungen so produziert werden, dass verhältnismäßig wenig Menschen in der Lage sind, für sich selbst und alle anderen Menschen in der Gesellschaft Nahrung, Kleidung, Wohnung, Infrastruktur, Bildungs- und Freizeitgüter usw. bereit zu stellen. Diese Bedingung ist heute in den reichen Industrienationen gegeben. Sie ist aber keine Selbstverständlichkeit. Sollten Energieträger und andere Rohstoffe zu knapp und zu teuer werden, kann diese Bedingung sehr schnell ins Wanken geraten, oder gar nicht mehr gegeben sein. Auf dem Hintergrund knapp werdender Rohstoff- und Energievorräte könnte die Handarbeit sehr schnell wieder einen anderen Stellenwert erhalten. Güterüberfluss ist derzeit nur in reichen Industrienationen mit starker Währung gegeben. Dort beruht er nicht nur auf den Leistungen in diesen Nationen, sondern auch auf der internationalen Arbeitsteilung: International agierende Unternehmen lassen Konsumgüter in einem Land mit niedrigem Lohnniveau billiger herstellen. Dann führen sie diese Güter in ein Land mit hohem Lohnniveau ein. Dadurch fahren sie erstens hohe Gewinne ein und zweitens erhöht sich die Kaufkraft des Geldes in dem Land, das in den Genuss der billigeren Produkte kommt. Einer der vielen Wechselwirkungen in der internationale Arbeitsteilung. Die Preise vieler Produkte in Deutschland, z.B. Textilien, Lebensmittel, Spielzeug, Unterhaltungsartikel usw., sind heute deshalb so niedrig, weil sie aus sogenannten Billiglohnländern (ein Unwort) kommen. Wenn Unternehmen das Lohngefälle zwischen Nationen ausnutzen, ist das auf jeden Fall fragwürdig, weil es a) nichts mit unternehmerischer Leistung zu tun hat und b) die Menschenwürde dabei unter die Räder kommen kann. Götz Werner setzt bei allen seinen Überlegungen zum Grundeinkommen den Arbeitsmarkt übrigens fraglos voraus. Für ihn als Unternehmer ist klar, dass Arbeit eine Ware ist, die er einkaufen muss und deren Preis verhandelbar ist. Durch das bGe will er die Verhandlungsposition des abhängig Beschäftigten des Arbeitnehmers stärken. Dass seine Voraussetzung auch falsch sein könnte, kommt ihm an keiner Stelle in den Sinn.

Unterschiedliche Lohnhöhen innerhalb eines Wirtschaftsraumes und bedingt durch den unterschiedlichen Entwicklungsgrad der miteinander verkehrenden Wirtschaftsräume, werden je länger sie dauern, als Ungerechtigkeit empfunden und ebnen sich auch nach und nach ein. Von der Aufrechterhaltung dieser Ungerechtigkeit ist der Geldwert und damit die Möglichkeit eines leistungslosen Bezugs eines bGe in unserem Wirtschaftsraum derzeit abhängig! Die Frage bleibt, ob nationale Wirtschaftsräume noch zeitgemäß sind und wie eine gerechte und menschenwürdige internationale Arbeitsteilung aussieht?

b) Die zweite grundlegende gesellschaftliche Bedingung ist die rechtsstaatliche. Ein staatlich sanktionierter und kontrollierter Umverteilungsmechanismus für den in der Wirtschaft erarbeiteten Wohlstand muss demokratisch durchgesetzt und verwaltungstechnisch praktiziert werden. Wie und durch wen „der Staat“ heute wirkt, ist dabei das Problem: Lobbyismus und Spendenunwesen korrumpieren heute das Recht. Die Menschen in der Legislative und der Exekutive sind zwar gewählte Vertreter der Staatsmacht, aber sie sind zugleich Parteigänger in einem Parteienstaat. Zusammen mit oder in Abhängigkeit von den Presseorganen üben diese Parteien Macht über die öffentliche Meinung aus. „Öffentliche Meinungen sind private Faulheiten“ sagte Nietzsche. Die öffentliche Meinung ist wie ein Bildschirm mit schnell wechselnden und leicht beeinflussbaren Standpunkten. Nach dem Grundgesetz sollten die Parteien bei der demokratischen Willensbildung nur mitwirken. Tatsächlich sind sie und das Pressewesen zu staatsbeherrschenden Institutionen geworden, ohne deren Willen fast nichts mehr geht. Das Wahlvolk schluckt seit Jahrzehnten bei jeder Wahl nichtssagende Slogans und unausgegorene Programme. Die Steuer- und Sozialbürokratie ist auf diesem Hintergrund ein träger, weitgehend verselbständigter Mechanismus geworden, in dem zigtausende von Menschen einen sicheren Schreibtischarbeitsplatz gefunden haben. Das wird von denen, die die Forderung nach einem bGe aufstellen auch so gesehen, weshalb sie von einem längeren Weg sprechen, um ein neues Bewusstsein zu bilden, die Bürokratie abzubauen, das Steuersystem und das ganze soziale System umzustellen.

c) Die dritte Bedingung hängt mit den beiden anderen zusammen, ist aber doch eine eigene: Das bGe setzt ein funktionierendes Geldwesen voraus. Das Geldwesen hat zunächst zwei Seiten, die oben schon angesprochene realwirtschaftliche: Sein Wert entsteht durch die Menge und die Qualität der real produzierten Güter. Und es hat die rechtsstaatliche Seite: Es muss ein allgemein anerkanntes Zahlungsmittel sein. Heute wird das Geldwesen durch komplexe Wechselwirkungen zwischen Staat und Wirtschaft korrumpiert. Dies zeigt die gegenwärtige Wirtschaftskrise, die eine Überschuldung der Staaten und drastische Einbrüche in den Sozialsystemen nach sich zieht. Gegenwärtig wird von Griechenland als einem Versuchslabor gesprochen, in dem man einmal testet, was passiert, wenn ein zahlungsunfähig gewordener Staat seine Sozialleistungen nicht mehr erbringen kann. Insbesondere auf dem Hintergrund des Geldwesens stellt sich die Frage, ob der Staat von seinem Wesen her nicht ausschließlich für das Recht und seine Einhaltung zu sorgen hat? Wird ihm ein geldtechnischer Mechanismus zur Verteilung wirtschaftlicher Güter und Leistungen aufgebürdet, ist das nicht eine wesensfremde Aufgabe für ihn? Muss sich die gerechte Verteilung nicht aus dem richtigen rechtlichen Verhältnis der miteinander wirtschaftenden Menschen selbst ergeben? Fehlt ein solches, stimmen die rechtlichen Voraussetzungen der Wirtschaft nicht und diese herzustellen ist die Aufgabe des Staates. „Der Staat richtet das Land auf durch das Recht, durch viele Steuern aber, richtet er es zu Grunde.“ (frei nach Salomo 29,4) Ich versuche unten zu zeigen, dass der heute auf dem Staat lastende Zwang zur Umverteilung daraus folgt, dass er in der Wirtschaft nicht für das zeitgemäße Recht gesorgt hat! Unter falschen rechtlichen Voraussetzungen für Gerechtigkeit zu sorgen, kommt der Aufgabe des Sisyphos gleich, der einen schweren Stein auf die Spitze eines Berges rollen musste, ihn aber auf der Spitze nicht halten konnte, so dass der Stein immer wieder herunter rollte und er von vorne anfangen musste.

Dass die Verteilung wirtschaftlicher Güter keine Staatsaufgabe ist, erhellt sich, wenn man die Zwickmühle zwischen Steuern eintreiben und Steuern ausgeben und Wirtschaft ankurbeln und Wirtschaft bremsen anschaut: Staatliche Gelder bleiben nur werthaltig, solange der Staat nicht übermäßig verschuldet ist und die Verschuldung durch Steuern in die Gesellschaft integrieren kann. Werden die Steuern bei den Einkommen oder über die Preise abgeschöpft, stellen sie bloße Umverteilungen dar, gegen die sich selbstverständlich auch immer Widerstand regt. Entsteht das Steueraufkommen durch Neuverschuldung ermöglicht es Staatsausgaben, die den Konsum ausweiten. Dies kurbelt bis zu einem gewissen Maß die Wirtschaft an. Dieser Effekt mit zu viel Staatsverschuldung erkauft, löst Inflation aus. (Das kleine Griechenland hat gegenwärtig eine Abwertung des Euro verursacht. Diese wurde von gierigen Hedgefonds, die auf €-Abwertung gesetzt und gewettet haben, auf überzogene Weise ausgeschlachtet und deutlich gemacht.) Inflation wirkt negativ auf die Wirtschaft zurück, wenn die verloren gegangene Preisstabilität die Investitionsbereitschaft hemmt. Staatsverschuldung, Investitionsrückgang und Arbeitslosigkeit beschleunigen sich dann gegenseitig. Es kommt zu einer Krise wie in den 20iger Jahren des letzten Jahrhunderts. Spart der Staat, um Verschuldung abzubauen und Preisstabilität wieder herzustellen, schrumpft die unter Umständen vorher künstlich ausgeweitete Nachfrage. Auch hier kann eine negative Rückkopplung in Form von Konjunktureinbrüchen und sozialen Unruhen auftreten. Ökonomen beschreiben zum Teil sehr unterschiedliche Szenarien in der Vermischung von Staat und Wirtschaft. Wenige stellen die Vermischung an sich in Frage und noch seltener wird gefragt, warum die Wirtschaft in einer Verfassung ist, die das staatliche Eingreifen unumgänglich erscheinen lässt?

d) Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft provozieren erstens wirtschaftliche Folgen und zweitens sozialpsychologische Reaktionen. Ein Beispiel: Die Besteuerung in Form einer hohen Umsatzsteuer verstärkte insbesondere bei handwerklichen Leistungen die Tendenz zur Schwarzarbeit.[1] Der Handwerker ist in der Lage, dass er die Umsatzsteuer auf seine Leistung aufschlagen und diese verteuerte Leistung seinem Kunden verkaufen muss. Er ist durch die heutige Form der Umsatzbesteuerung praktisch ein Steuereintreiber für den Staat geworden. Er fragt sich, warum er als derjenige, der etwas leistet, gleichzeitig Steuern eintreiben und abführen soll. Dieses Erlebnis stellt sich insbesondere in den handwerklichen Berufen ein, da hier Leistung und Gegenleistung in direkten zwischenmenschlichen Verhältnissen stattfinden. In großen Unternehmungen und Handelsbetrieben, die Massengüter produzieren oder umschlagen, werden Steuern mehr oder weniger anonym in die Preise abgewälzt. Deshalb kommen sie den Leistungserbringern hier weniger zum Bewusstsein. Ob und wie so ein riesiger Umverteilungsmechanismus funktioniert ist fraglich. Ich habe versucht, ihn in einer Tabelle beispielhaft zu berechnen. Es ist mir nicht gelungen, ihn widerspruchsfrei darzustellen. (Tabelle kann bei mir bezogen werden: heidjer.reetz@cade.de) Götz Werner führt, um das Funktionieren seines Vorschlags zu belegen, die bestehenden Kosten im Staatshaushalt für Bürokratie und für soziale Transferleistungen an. Ohne Einbeziehung des Geldwertverlustes, wie er durch Steuern entstehen kann, wird damit aber nicht viel belegt. Dies zeigt die gegenwärtige Diskussion über „Die Messung sozialstaatlicher Leistungen.“[2]

Die möglichen sozialpsychologischen Reaktionen, die das bGe auslöst, können hier nicht umfassend beschrieben werden. Sie werden auf jeden Fall vielschichtig sein. Die Verfechter des bGe argumentieren auf der sozialpsychologischen Ebene so, dass sie sagen, man solle seinem Mitmenschen nur das unterstellen, was man von sich selbst denkt. Das ist beherzigenswert. Also wer sich sicher ist, dass er mit dem bGe in der Tasche sich auf seine faule Haut legt, sollte davon ausgehen, dass seine Einführung zum Zusammenbruch der Wirtschaft führt. Er sollte aufgrund seines Standpunktes also auf jeden Fall gegen das bGe sein. Unabhängig vom Einzelmenschen und seiner jeweiligen Verfassung bleibt die Frage, ob es in einer normal funktionierenden Wirtschaft nicht undenkbar wäre, dass Millionen von Menschen auf das Abstellgleis der Arbeitslosigkeit geschoben werden? Götz Werner und viele andere stellen die Massenarbeitslosigkeit als unabwendbare Folge des Produktivitätsfortschrittes dar. Auch hier bleibt die Frage, ob es nicht an der Wirtschaftsverfassung liegt, die diesen Fortschritt so wirken lässt, wie er heute wirkt?

2. Vergleich mit den Grundrechten

Die Grundrechte sind in Deutschland in einer Zeit (Mitte des 19. Jahrh.) durchgesetzt worden, als der Staat noch kein Sozialstaat war. Es gab noch keine Abhängigkeit großer Bevölkerungsteile von staatlichen Umverteilungsmechanismen. Der Staat schickte sich gerade an, demokratisch zu werden, da sich die Mündigkeit einer wachsenden Anzahl seiner Bürger nicht mehr unterdrücken ließ. Die Menschenrechte entstanden im Bewusstsein der Freiheit vom Staat. Sie flossen aus dem Geistesleben und haben sich dem Rechtsleben einverleibt. Bestimmte individuelle Fähigkeiten waren so allgemein und konkret zugleich geworden, dass sie eine neue Form der Gesellschaft bewirkten. Das Recht auf freie Rede und Meinungsäußerung war in den entstehenden Parlamenten (lat. parlare = reden) eines dieser Rechte, das den demokratischen Staat hervorbrachte. Das Recht auf Eigentum und freie Berufsausübung formte die liberale Wirtschaftsverfassung. Interessanterweise sind die sich aus Fähigkeiten bildenden Rechte immer auch mit Pflichten verbunden: z.B. niemanden zu beleidigen, als Zeuge die Wahrheit zu sagen usw. Das gleiche gilt für die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit, das Wahlrecht usw. Rechte sind immer auch zugleich Pflichten, allgemein gesagt die Pflicht, die Freiheit des Mitmenschen zu achten und niemand zu schädigen. Diese Verbundenheit von Rechten und Pflichten bewirkte die Form der Gesellschaft als einer verfassten Demokratie. Vor wenigen Jahrzehnten war das Bewusstsein, dass Rechte auch mit Pflichten verbunden sind, noch lebendiger als heute. Entmündigung am Arbeitsplatz und Vergötterung des Konsums haben das geistige Rechtsbewusstsein, das Rechte und Pflichten als Einheit erlebt, korrumpiert. Recht wird fast nur noch als rechtlich durchgesetzter oder durchzusetzender wirtschaftlicher Anspruch verstanden.

Historischer Exkurs

Dass wirtschaftlichen Forderungen der Rang von Rechten gegeben wird, denen keine Pflichten innewohnen, diesen Vorgang gibt es, seit es den sogenannten Sozialstaat gibt. In Deutschland gilt die Bismarckzeit ab 1883 als Beginn der sozialstaatlichen Epoche. Bismarck hatte die politische Sprengkraft im sozialen Gegensatz zwischen Bürgertum und Proletariat erkannt und wollte ihr entgegenwirken. Nicht zuletzt, um der sozialistischen Bewegung den Nährboden zu entziehen. Es galt, der Nation zu beweisen, dass der neue Nationalstaat mehr zu bieten hat, als die politische Vertretung der Arbeiterschaft. Das damals erlassene Sozialistengesetz, mit welchem die sozialistische Bewegung unterdrückt wurde, machte außerdem einen Ausgleich notwendig. Die 1883 beginnende Politik wurde als Politik mit „Zuckerbrot und Peitsche" bezeichnet: Gewährung von Sozialleistungen bei gleichzeitiger Unterdrückung von grundsätzlichen Freiheiten und Reformen für die Arbeiter. Langfristige Absicht Bismarcks war, die Autorität der herrschenden Regierung gegen das erstarkende Proletariat, also gegen die Forderungen benachteiligter Bevölkerungsteile abzusichern.

Der zugrunde liegende soziale Fehler, der ein wirtschaftliches Elend wie das des Proletariats in der Bismarckzeit immer wieder und überall auf der Welt bewirkt, stammt systematisch gesehen aus der falsch verstandenen Freiheit des Eigentums, angewendet auf Produktionsmittel und auf Grund und Boden. Falsch ist dieses „Freiheitsrecht“, deshalb, weil es nicht die Pflicht kennt, den mitarbeitenden Mitmenschen als Teilhaber anzuerkennen oder anders gesagt, weil sie sich etwas aneignet, was nicht auf der individuellen wirtschaftlichen Leistung des Eigentümers beruht. Dadurch wird die Würde der eigentumslos am Boden und in Industriebetrieben arbeitenden Menschen missachtet. Auch die Würde der Naturgrundlage der Produktion wird missachtet. Den Eigentumslosen wird das leistungsbezogene Verhältnis zu den Produkten und Leistungen, die sie geben und erarbeiten, versagt. Ihre Produkte gehören eigentumsrechtlich von vornherein, also schon vor ihrer Herstellung dem Eigentümer der Fabrik oder des Bodens, der sie alleine und „selbstverständlich“ zum Wohl der Allgemeinheit auf dem Markt verkaufen kann. Die Arbeitenden sind eigentumsrechtlich sowohl von ihrer Arbeitsstätte, als auch von ihren Produkten ausgeschlossen. Sie sind „nur“ Besitzdiener, eins der bürgerlichen Unwörter. Das Bürgertum hat den Grundsatz nicht geachtet, dass Eigentum auf Leistung beruht, obwohl es ihn predigt. Es hat die alte Form des römisch geprägten Eigentums beibehalten und sich dadurch Naturgüter (Boden und Rohstoffe) und arbeitsteilige Betriebe (menschheitliches know how) unzeitgemäß angeeignet. Dies wurde als Fortschritt und Freiheit gepriesen, während es in Wirklichkeit Rückschritt und Willkür war.

Indem das herrschende Eigentum die ausschließt, die es mit erarbeiten, und die Arbeiter von ihren Arbeitsergebnissen trennt, bewirkt es eine falsche Entwicklung der Arbeitsteilung: Das Prinzip des Marktes und der Ware ergreift die Arbeit. Die industrielle Arbeitsteilung kann nicht mehr unmittelbar gewinnbringend für alle erlebt und gestaltet werden. Alles soll sich über den Markt regeln und was der Markt nicht regeln kann, wird dem Sozialstaat überantwortet. Die Käuflichkeit der Arbeit ist immer noch das Hauptproblem. Von ihr ist die Fehlentwicklung ausgegangen. Der gegenwärtige Kampf um Mindestlöhne zeigt, wie die Arbeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt wie eine Ware ihren Preis bilden muss. Das billigste Angebot und die Macht der Eigentümer an den Produktionsmitteln bestimmen das soziale Niveau.

Arbeit ist keine Ware. Die arbeitenden Menschen stellen Waren her. Die Konsequenz dieser Wahrheit wäre, dass alle Tätigen im Bewusstsein ihrer Leistung und ihres arbeitsteiligen Miteinander ihre Einkommen und die Preise bilden würden. Der Markt begrenzte sich dadurch auf den wirklichen Warenmarkt, der nur noch vollzieht, was von allen im Wertekreislauf vorgebildet wird. Das „Wir sind das Volk“, das 1988 bei der sogenannten Wende in vieler Munde war, hätte zeitgemäß besser geheißen: „Wir sind die Wirtschaft“ oder „Wir machen den Markt.“

Indem das wirtschaftlich maßgebliche Bürgertum Boden, Arbeit und Produktionsmittel zur Ware machte, und auf den sogenannten Faktormärkten seine Machtgelüste austobte, ist es zum gleichen sozialen Problem geworden, wie die vor ihm herrschende adlige Klasse. Es unterdrückt und entmündigt andere Gesellschaftsmitglieder.

Weitere menschliche Folge des falschen Eigentums an Grund und Boden und Produktionsmitteln war, dass eine neu aufkeimende soziale Fähigkeit, die sich mit der Arbeitsteilung entwickeln wollte, erstickt wurde: Die Fähigkeit des Bewertens in solidarischer Gegenseitigkeit. Die leitende Arbeit wird gegenüber der ausführenden in krasser Weise überbewertet. Dies zeigt sich heute in dem Missverhältnis zwischen einem Arbeiter- und einem Managereinkommen. Letzteres spiegelt keine Leistungsverhältnisse, sondern Machtverhältnisse zwischen dem Eigentum und den eigentumslos Arbeitenden. Der Manager ist die Führungspersönlichkeit, die für die Eigentümer den Betrieb profitabel zu machen und „falsche“ Bestrebungen nach Selbständigkeit und Teilhabe in der Belegschaft nieder zu halten hat.

Technik, Kapitalismus und Arbeitsteilung brauchen in der Tat eine völlig neue Form der Solidarität! Diese wäre auf der sozialen Ebene so neu, wie der Industrialismus auf der technischen Ebene der Warenproduktion neu war, als er entstand. Dieses noch unverwirklichte soziale Ziel wird unter 3. genauer charakterisiert. Hier soll nur soviel gesagt werden, dass es in der Industrie nicht ausreicht, von Selbstverantwortung, Teamgeist, Solidarität, Ideenreichtum usw. am Arbeitsplatz zu sprechen, oder gar die gemeinsamen Interessen von shareholdern, Arbeitern und den Kunden zu beschwören, wenn das Eigentum nicht weiterentwickelt wird. Wenn ein einzelner Betrieb, und zwar umso mehr als Produktivität und Überkapazitäten wachsen, auf Kosten anderer Betriebe gedeiht , dann ist die viel beschworene Solidarität eine sehr begrenzte. Sie steht im Dienst des Eigentums und hört am Betriebstor auf. Götz Werner bringt in seinem Buch einige schöne Beispiele, wie sein Betrieb bestrebt ist, das Bewusstsein der Mitarbeiter für wirtschaftliche Abläufe zu fördern. Die Eigentumsfrage wird allerdings nie gestellt.

Dass das, was Solidarität genannt wird, nicht unbedingt Solidarität ist, zeigt sich auch, wenn sie für den eigenen nationalen Wirtschaftsraum im Verhältnis gegen andere nationale Wirtschaftsräume angesprochen wird. Politiker machen das häufig, wenn sie die Konkurrenzfähigkeit und die Stärke ihres Landes beschwören. Wahre Solidarität kann in einer globalen Weltwirtschaft nur auf die innere Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftskreislaufes als einer Ganzheit bezogen werden. Das Beschwören von Werten wie Freiheit, Gleichheit, Solidarität usw. führt sich selbst an absurdum, wenn es nicht von dieser Ganzheit ausgeht. Die Berücksichtigung der Ganzheit wird wenig im Bewusstsein der Öffentlichkeit diskutiert. Viel geht es hingegen um Deutschland und die deutsche Wirtschaft. Wenn in der Öffentlichkeit Wirtschaftsfragen so dargestellt werden, als ginge es vorrangig um spezielle Interessen, um einzelmenschliche, um regionale, um die von Ländern und von Staaten, um die einer Wirtschaftsgemeinschaft von Staaten usw. wird die innere Gesetzmäßigkeit der Weltwirtschaft, als der neuen Ganzheit, um die es in Wahrheit geht, verdunkelt, ja verleugnet.

Als Gegenwirkung gegen den unsozialen Kapitalismus entstanden in Europa im 19. Jahrhundert die verschiedenen Spielarten der sozialistischen, bzw. kommunistischen Bewegungen, die sich gegen das bürgerliche Eigentum wendeten. In den Ländern der dritten Welt wiederholt sich bis heute, was in England im 18. und in Deutschland im 19. Jahrhundert stattfand: Die soziale Frage als Brotfrage: Die Landbevölkerung wird entwurzelt und arbeitet auf den Plantagen von Großgrundbesitzern zu Hungerlöhnen, in den Städten entsteht das Industrieproletariat.

Als Resultat dieses kleinen historischen Exkurs soll hier festgehalten werden, dass der weltweite Kampf auf den Märkten kein Naturgesetz ist. Er beruht auf dem tradierten Eigentumsrecht und auf der von Menschen gemachten Ideologie des Marktes und der Konkurrenz. Die falsche Freiheit des Eigentums bewirkt, dass aus den sozialen Verhältnissen unserer Zeit das egoistische Verhalten und das materialistische Bewusstsein hervorgehen und umgekehrt. Verhalten und Bewusstsein sind inzwischen so verhärtet, dass das Eigentum wie ein nicht mehr weiter entwickelbares Wesen erscheint, das den Weg in eine neue soziale Struktur versperrt.

3. Die Gründe für das Einkommen: Der Zusammenhang von Arbeit, Einkommen, Ware und Preis im Kreislaufgeschehen der Wirtschaft

Darzustellen ist nun die innere Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftskreislaufes als einer Ganzheit und die noch verborgene solidarische Seite des Kapitalismus. Wie ist die Leistung eines arbeitenden Menschen, in ein arbeitsteiliges System in Wahrheit einzuordnen? Diese Frage ist die eigentliche Systemfrage. Sie ist identisch mit der Frage nach der Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftskreislaufs. Ich will sie im Geiste eines Wahrspruchwortes von Goethe beantworten:

„Willst du dich am Ganzen erquicken, so musst Du das Ganze im Kleinsten erblicken.“

Dies trifft zu auf das Verhältnis zwischen dem einzelnen Menschen (Kleinsten), der Einkommen und Preise seinem Leistungs- und Bedürfnisanspruch gemäß bildet, und dem Wirtschaftskreislauf (Ganzen) als der Ganzheit, die, was die Einzelnen bilden, zum Ausgleich bringt. Zur Beantwortung dieser Frage, müssen einige Begriffe, bzw. der Gebrauch von Worten „aufgeräumt“ und geklärt werden: Sie bezeichnen die zugrunde liegenden Tatsachen des Kreislaufes. Die Doppelpfeile bedeuten Wechselwirkungen:

Der Begriff der Wertschöpfung (nicht der der Warenproduktion) kann sinnvollerweise nur auf Menschen bezogen werden nicht auf Maschinen. Maschinen müssen kein Einkommen beziehen. Das Kapital, das für ihre Herstellung, für Reparaturen, für ihre Erneuerung benötigt wird, wandelt sich stets um in Einkommen bei den Menschen, die diese Leistungen vollbringen: Menschen erfinden, bauen, warten und erneuern die Maschinen und organisieren den für sie notwendigen Kapitaleinsatz. Wer die wirtschaftliche Wertbildung begreifen will, muss zunächst nur auf den Menschen schauen und das durch ihn ausgelöste Entstehen von Einkommen und Preisen. Auch die Knappheit eines Rohstoffs, z.B. des Erdöls, das wir für den Betrieb von Maschinen einsetzen, hat keine Bedeutung für das Begreifen der Wertbildung. Nur was den Wertekreislauf verursacht, hat eine Bedeutung. Und das ist allein der Einkommen und Preise bildende Mensch. Im Falle des Erdöls sind das die Menschen, die Einkommen bilden, um die Maschinen bauen und bedienen zu können, mit denen Erdöl gefördert, verarbeitet und transportiert wird und die den kaufmännischen Vertrieb dieses Rohstoffes besorgen. Das Erdöl an sich kostet nichts. Die Erde birgt es und die Erde schenkt es.

Über die Erdölquellen, über die Vertriebswege, über die ganze Organisation, die mit der Gewinnung und dem Verbrauch dieses Rohststoffes zusammen hängt, übt das Eigentum heute seine Macht aus. Mit dem eigentumsrechtlich besetzten Erdöl werden Warentermingeschäfte gemacht. Sein Angebot wird künstlich verknappt. Es wird spekuliert. Das Erdöl im Boden ist ein von der Erde kostenlos zu Verfügung gestellter Rohstoff, so wie alle Rohstoffe. Deren richtige Preise entstehen allein durch die Einkommen der Menschen, die Rohstoffe zu zirkulationsfähigen Waren machen, sie fördern, verarbeiten und vertreiben. Das Eigentum ist bestrebt, permanent das falsche Bewusstsein zu erzeugen: Der Stoff sei an sich wertvoll und teuer und knapp und koste etwas.

Wir haben es im Wertekreislauf der Wirtschaft nicht mit Stoffen und Leistungen zu tun, sondern mit der Bildung und Entbildung von Einkommen und Preisen. Werte entstehen durch menschliche Wertgebung und menschliche Wertschätzung. Diese beiden Fähigkeiten werden heute noch sehr unbewusst ausgeübt. Sie sind auf der menschlichen Ebene nicht zur Entfaltung gekommen, da das anonym gewordene Eigentum in Form von Aktien, das Wertegeschehen beherrscht, gleichsam nicht an die Masse der arbeitenden Menschen herankommen lässt. Stattdessen wird das Wirtschaftsgeschehen insgesamt von Kapitalmärkten abhängig, die ungeheuren Schaden anrichten und praktisch nicht mehr zu regulieren sind. Wie der Wertekreislauf als eigenständige Ebene gegenüber dem Warenkreislauf zu sehen und zu organisieren ist, wurde in eindrücklicher Weise in einem Werk dargelegt, das schon 1931 erschienen ist. („Die Metamorphosen der Wirtschaft“ von Professor Folkert Wilken, Jena 1931. Eine gebundene Kopie kann bei mir bezogen werden.) Er hat die von Rudolf Steiner veranlagte auf die geistigen Gesetzmäßigkeiten der Ökonomie gegründete Methode weiter ausgearbeitet.

Durch die auch von mir zugrunde gelegte Unterscheidung von Wertekreislauf und Warenkreislauf wird klar, dass ausschließlich durch die Arbeit einzelner Menschen Einkommen, Waren und Leistungen entstehen, die als Werte im Wertekreislauf eine Berechtigung haben. Daraus folgt, dass es keine Sachkosten gibt. Diese erscheinen nur, wenn man meint, einen Gegenstand zu kaufen. Tatsächlich bildet und ermöglicht man aber das Einkommen derer, die den Gegenstand produzieren, transportieren und anbieten, wenn man ihn kauft und bezahlt. Auch hinter der menschenleeren Fabrik steht die Arbeitsleistung von Organisatoren, Ingenieuren, Erfindern, Technikern usw. Wer glaubt, dass die Kapitalmassen als solche arbeiten, verbreitet eine Illusion. Diese Illusion dient dem Erhalt des falschen Eigentums am Kapital und an den Maschinen. Natürlich ist die Arbeitsteilung ungeheuer vielschichtig: Der Anteil des Einkommens eines arabischen Erdölarbeiters am Preis von einem Liter Milch, der von dem mit Diesel betriebenen LKW befördert wurde, damit wir sie kaufen können, ist zwar gering. Aber er ist vorhanden. Alle Sachkosten lösen sich in Einkommen auf.

Die Illusion von arbeitenden Kapitalmassen und der Glaube an Sachkosten entsteht auch deshalb, weil die menschlichen Leistungen sehr unterschiedlich wirken und die wirtschaftenden Menschen noch nie in der Lage waren, sie in einem vom falschen Eigentum befreiten Prozess der Gegenseitigkeit zu bewerten. Stattdessen werden sie alle vom Eigentum und vom Markt bewertet. Die Leistung eines Ingenieurs, der eine Maschine erfindet, die die Arbeit von tausend Menschen ersetzt, hat eine andere Wirkung in der Preisbildung als die ausführende Arbeit, die sich „nur“ in den Prozess eingliedert. In Betrieben, die sich selbst verwalten, würde die durch eine Erfindung ermöglichte Kapitalbildung sicher nicht unabhängig von ihren sozialen und ökologischen Folgen gesehen. Die Kollegen wüssten, dass der technische Fortschritt jeden von ihnen treffen kann und deshalb würde der Kapitalertrag jedes technischen Fortschritts zuerst für seine sozialen Folgen eingesetzt. Keiner bräuchte mehr Angst davor zu haben, wenn seine Arbeit durch Maschinen ersetzt wird. Denn dadurch fiele sein Einkommen nicht weg, sondern würde an einer anderen Stelle umgelagert. Der Kapitalertrag einer Erfindung würde immer zuerst allseitig kalkuliert, bevor sie auf die Menschheit losgelassen würde. Nur wenn es sinnvoll erscheint, Arbeit zu ersetzen und in anderen Bereichen der Wirtschaft oder der Gesellschaft neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen, würde eine Erfindung als Verbesserung, als Innovation umgesetzt. Ansonsten wäre es ja auch keine![3]

Wir haben nun Begriffe aufgeräumt und geklärt und wirtschaftliche Tatsachen richtig gestellt: Im Wertekreislauf wird jedes Einkommen von den Produzenten in arbeitsteiliger Gegenseitigkeit vorgebildet. Von den Konsumenten wird es bei Bezahlung der Preise realisiert. Ein Preis ist nichts anderes, als die Summe der Einkommen, die bei der Entstehung des Wertes mitgewirkt haben. Als Konsumenten bezahlen wir die Einkommen unserer Wirtschaftspartner in der Produktion, wenn wir die von ihnen produzierten Waren und Leistungen kaufen. Als Produzenten bilden wir die Preise für unsere Konsumenten, wenn wir unsere Einkommen in den Preisen veranschlagen.

Der Fortschritt im Bewusstsein der Gegenseitigkeit bei der Bildung von Einkommen und Preisen ist der Fortschritt der Menschheit im Bewusstsein der Solidarität. Der Kreislauf der Wirtschaft als Ganzheit vollzieht sich in jedem Individuum, das Einkommen und Preise bildet.

An dieser Stelle ergibt sich das bestürzende Urteil, dass ein bGe den einzelnen Menschen völlig missachten würde, da es ihn aus dem im Wertekreislauf begründeten Bewusstsein der Gegenseitigkeit ausschließt und stattdessen von einem allgemeinen Umverteilungsmechanismus abhängig macht. Das Bewusstsein der Gegenseitigkeit kann sich nur im realen Prozess der Arbeitsteilung realisieren, in Betriebsgemeinschaften, die sich von Grund auf selbst verwalten. Die Betriebe sind die gesellschaftlichen Orte, wo Einkommen und Preise gebildet werden. Wie das Bewusstsein von der sozialen Bedeutung der Einkommens- und Preisbildung im Betrieb durch das Eigentum verhindert wird, ist ausgesprochen worden. Solange das Eigentum bewirkt, dass die Arbeitenden nicht die Eigentümer der von ihnen hergestellten Produkte und ihres Betriebes sind, haben sie auch keinen Anlass, die mit ihrer Leistung verbundene Preis- und Einkommensbildung als gesamtwirtschaftliche ganzheitliche Aufgabe wahrzunehmen. Und das ist heute dran!

Wie kommt nun das Einkommen jedes einzelnen mit den Einkommen aller anderen in ein richtiges Verhältnis? Bildet sich also nicht zu hoch und nicht zu niedrig? Wir berühren hier das Problem der Gerechtigkeit in der Wirtschaft, das so alt ist, wie menschliches Wirtschaften selbst. Als einer der ersten Menschen, die über das Problem Ökonomie und Gerechtigkeit methodisch nachgedacht haben, kann Aristoteles (384 – 322 v.Chr.) gelten. Berühmt ist sein Satz: „Tagewerk muss Tagewerk tauschen.“ In ihm offenbart sich der gegenseitige Bewertungsprozess bei der Einkommens- und Preisbildung als Kern der Ökonomie als Wertekreislauf. Früher reichte das unmittelbare zwischenmenschliche Verhältnis und die instinktive Wahrnehmung der Werte auf relativ kleinen und überschaubaren Warenmärkte als Fähigkeit der tauschenden Gerechtigkeit aus. Heute sind die Verhältnisse komplizierter geworden, da das einzelne Tagewerk mittels Maschinen eine vielfach gesteigerte Produktivität erlangt. Der Preis einer Ware wird schon im Vorfeld des Marktes durch die bei ihrer Entstehung beteiligten Einkommen in ihrem Wert vorgebildet. Diese Vorbildung von Einkommen und Preisen durch einen Kapitaleinsatz kennzeichet die industrielle Arbeitsteilung und ist der positive organisatorische Kern des Kapitalismus. Die handwerklich geprägte Ökonomie des Mittelalters beruhte auf Arbeitsverteilung. Sie kannte noch nicht die durch Maschinen herbeigeführte Zerlegung und Teilung der Arbeit. Wenn eine Maschine einen einzelnen Arbeitsvorgang übernimmt, z.B. das Herstellen von Schuhsohlen mit erdölbasierten Kunststoffen, wird ein vorher manueller Arbeitsvorgang, das Schneiden der Sohlen aus der Haut eines Tieres, in eine Unsumme von Teilschritten zerlegt, die sich auf verschiedene Industriezweige und Betriebe verteilen. Solange der Bauer, der Gerber und der Schuster die Arbeit unter sich verteilten, sprechen wir noch nicht von Arbeitsteilung im modernen Sinn. Wenn die Arbeitenden aber mit Maschinen aus der Industrie ihre Produktion steigern, dann tritt das Phänomen ein, von dem wir heute ausgehen müssen, wenn wir Verteilungsgerechtigkeit im ökonomischen Prozess zeitgemäß verstehen wollen.

  • Objektiv in diesem Prozess ist die Tatsache, dass Preise und Einkommen vorgebildet werden und Gleichgewichtsgrößen sind. Wirtschaft funktioniert umso besser, je mehr von den Waren, die produziert worden sind, auch gekauft werden und Einkommen und Preise zum Ausgleich kommen.
  • Subjektiv gehen mit der Preis- und Einkommensbildung Bewertungsfragen einher, die sich in unterschiedlichen Höhen niederschlagen können. Das bloß quantitative Funktionieren des Kreislaufes wird sowohl auf der Nachfrageseite, als auch auf der Produktionsseite durch eine Wertschätzung, also durch ein qualitatives Moment überformt.

Die objektiven und die subjektiven Momente zusammen ergeben das, was man als wertbildende Spannung bezeichnen kann. Seit Aristoteles haben die Denker um das Problem der Gerechtigkeit gerungen. Tatsächlich lässt es sich nicht durch ethische Normen oder wirtschaftspolitische Maßnahmen lösen, sondern allein durch das Prozessbewusstsein der Gegenseitigkeit bei den Beteiligten.

Folgendes Schaubild deutet das Zusammenwirken der Beteiligten im Prozess an:

Die Einkommen werden als Wertgrundlage der Preise vorgebildet. Ihre Verhältnismäßigkeit wird vorgebildet durch Verträge zwischen Gleichberechtigten, die sich in ihren unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Leistungsarten und in ihren unterschiedlichen Bedarfsgrößen anerkennen. Ihre zahlenmäßige oder quantitative Höhe wird anhand der Preise bestimmt. Am sogenannten Warenkorb ist die Höhe des menschenwürdigen Mindesteinkommens ablesbar. Werden Arbeit und Einkommen im Prozessbewusstsein der Gegenseitigkeit zugeordnet und gebildet, wird die Wirtschaft eine dienende Zweckorganisation zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse. Kapitalbildung und Gewinnerzielung, aber auch Verluste und der Abbau von Betrieben ordnen sich innerhalb dieser Organisation der Erfüllung dieses Zweckes unter. Die von der Eigentumsmacht befreite Wirtschaft wird mit Schaudern an die als Selbstzweck betriebene Kapitalbildung zurückdenken, die heute eine Krise nach der anderen provoziert. In Betriebsgemeinschaften, die nicht mehr von Außen durch das Eigentum fremdbestimmt sind, wäre es selbstverständlich, dass der Betrieb durch das Einkommen jedes einzelnen seiner Mitarbeiter die gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung erfüllt, Einkommen und Preise im Gleichgewicht zu bilden. Es gäbe keine abhängig Beschäftigten mehr. Alle Arbeitenden würden als Leistungsträger angesprochen und behandelt.

Werfen wir zum Schluss noch einen Blick, wie das in der Wirtschaft wirksame Gesetz des Gleichgewichtes sich für die ganze Gesellschaft darstellt: Durch die technische Entwicklung ist die Tatsache gegeben, dass die Arbeit von Menschen, also von denen die Einkommen und Preise bilden, nicht mehr gebraucht wird. Tritt dieser Fall ein, können Einkommensplätze im nicht wirtschaftlichen Bereich der Gesellschaft, also im Geistesleben, entstehen, um das Gleichgewicht zu halten. Die Bildung von neuen Einkommensplätzen an Stelle der in der Wirtschaft wegfallenden wird möglich, da die Kapitalbildung, die aus dem Einsatz der Technik und dem Wegfall von Arbeitsplätzen resultiert, eigentumsrechtlich nicht von vorne herein besetzt ist. Diese Kapitalbildung würde selbstverständlich den Körperschaften des geistigen Lebens zur Verfügung stehen. Vollbeschäftigung wäre durch den im Gleichgewicht lebenden sozialen Organismus immer gegeben, da sich die gesetzmäßige Wechselwirkung zwischen Wirtschafts- und Geistesleben entfaltete. Das Geistesleben könnte seinen wirtschaftlichen Bedarf in dem Maße ausweiten, in dem die Wirtschaft produktiver wird. Das fühlen die Verfechter des bGe. Nur sehen sie nicht, dass die Durchsetzung von Forderungen, die auf den einzelnen Menschen bezogen sind und seien sie auch noch so gerecht und für die Massen schön darstellbar, immer etwas problematisches behält. Es geht um die Beseitigung der realen Hindernisses, die sich mit und an der Eigentumsmacht aufgetürmt haben und um das im Wertekreislauf der Ökonomie begründete Prozessbewusstsein der Gegenseitigkeit. Werden die eigentumsrechtlichen Hindernisse zuerst im Bewusstsein, dann, durch Pioniere der Praxis und dann durch demokratische Gesetze schrittweise überwunden, zeigt sich die Struktur der Ökonomie so, dass die Forderung nach einem bGe für alle überflüssig wird.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass eine humane Gesellschaft nicht allen ihren Mitgliedern, die nicht für sich selbst sorgen können oder wollen, bedingungslos die menschenwürdige Existenz sichert. Aber sie hätte es nicht nötig, daraus ein Programm und eine Forderung zu machen. Das wäre eine Selbstverständlichkeit. Unsere derzeitige Gesellschaft, die den Boden einer humanen Einkommens- und Preisbildung noch kaum betreten hat, wird sich durch solche Forderungen schwerlich wandeln lassen.

Heidjer Reetz, Hamburg, 27.04.2010

Anmerkungen

[1] Vergl. z.B.: www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt-schwarz-und-billig_aid_170253.html
[2] Beitrag von Achim Kemmerling: http://kolloq.destatis.de/2003/kemmerling.pdf
[3] Die Ausarbeitung dieses Gedankens wurde durch einen Beitrag von Sylvain Coiplet zum bGe angeregt.

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