Zur Trennung von Arbeit und Einkommen im Werk Rudolf Steiners - eine Orientierung

01.04.2007

Übersicht über die Kontroverse Bedingungsloses Grundeinkommen?
zwischen Götz Werner, Sylvain Coiplet, Stephan Eisenhut, Ingo Hagel, Ulrich Piel, Thomas Brunner, Heidjer Reetz, Franz Ackermann und Marc Desaules


 

Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der Einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.
Rudolf Steiner: Geisteswissenschaft (Theosophie) und soziale Frage (GA 34), S. 32 ff (Lucifer Gnosis, 1905/06)

Das soziale Hauptgesetz, welches Rudolf Steiner in einer Aufsatzreihe 1905/1906 in der Zeitschrift "Lucifer-Gnosis" formulierte, hat in den letzten 100 Jahre zu den verschiedensten Interpretationen geführt. Eine sehr nahe liegende Interpretation ist, dass das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeiten Menschen dann am größten wird, wenn jeder Einzelne völlig darauf verzichtet, für die Leistungen, die er anderen Menschen erbringt, Forderungen zu stellen, sondern ganz darauf vertraut, dass ihm von den anderen Menschen aus freien Stücken auch das zugestanden wird, was er zum Leben braucht. Diese nahe liegende und auch nicht falsche Interpretation erhält eine besondere Bestärkung durch andere Ausführungen Steiners, so durch folgende aus dem Jahre 1905:

Wenn Sie heute eine kleine Gemeinde gründen, in der jeder, was er einnimmt, in die gemeinschaftliche Kasse wirft, und jeder arbeitet, was er arbeiten kann, dann ist nicht seine Lebensexistenz abhängig von dem, was er arbeiten kann, sondern diese Lebensexistenz wird von dem gemeinschaftlichen Konsum aus bewirkt. Das bewirkt eine größere Freiheit als die Regelung des Lohnes nach der Produktion. Wenn das geschieht, werden wir eine Richtung bekommen, die den Bedürfnissen entspricht.
Rudolf Steiner: Die soziale Frage und die Theosophie, in: Beiträge zur Rudolf Steiner Gesamtausgabe, Nr. 88, S. 22.f.

Auch folgende Äußerung bestärkt die oben skizzierte Interpretation:

Zu ganz andern Zielen führt jemand eine Unternehmung, der da weiß, dass er nichts für sich haben soll von dem, was er erarbeitet, sondern dass er der sozialen Gemeinschaft Arbeit schuldet und dass, umgekehrt, er nichts für sich beanspruchen soll, sondern seine Existenz einzig auf das beschränkt, was ihm die soziale Gemeinschaft schenkt.
Geisteswissenschaft und soziale Frage (GA 54), Vortrag vom 2. März 1908.

Liest man hingegen die Kernpunkte der sozialen Frage gründlich, dann stößt man auf Formulierungen Steiners, die seinen früheren Ausführungen diametral entgegenzustehen scheinen. Der freie Geistesarbeiter etwa muss dafür sorgen, dass seine Leistungen auf ein reales Bedürfnis treffen und diese ihm so bezahlt werden, dass er davon leben kann:

Auf dem Gebiet des Geisteslebens wird die Möglichkeit entstehen, dass dessen Hervorbringer von den Erträgnissen ihrer Leistungen auch leben. Was jemand für sich im Gebiete des Geisteslebens treibt, wird seine engste Privatsache bleiben; was jemand für den sozialen Organismus zu leisten vermag, wird mit der freien Entschädigung derer rechnen können, denen das Geistesgut Bedürfnis ist. Wer durch solche Entschädigung innerhalb der Geistesorganisation das nicht finden kann, was er braucht, wird übergehen müssen zum Gebiet des politischen Staates oder des Wirtschaftslebens.
Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage (GA 23), S. 86.

Einige Seiten später klingt es ähnlich:

Das Erträgnis einer Betätigung durch Kapital und individuelle menschliche Fähigkeiten muss im gesunden sozialen Organismus wie jede geistige Leistung aus der freien Initiative des Tätigen einerseits sich ergeben und anderseits aus dem freien Verständnis anderer Menschen, die nach dem Vorhandensein der Leistung des Tätigen verlangen. Mit der freien Einsicht des Tätigen muss auf diesem Gebiete im Einklange stehen die Bemessung dessen, was er als Erträgnis seiner Leistung - nach den Vorbereitungen, die er braucht, um sie zu vollbringen, nach den Aufwendungen, die er machen muss, um sie zu ermöglichen und so weiter - ansehen will. Er wird seine Ansprüche nur dann befriedigt finden können, wenn ihm Verständnis für seine Leistungen entgegengebracht wird.
Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage (GA 23), S. 98.

Ebenso bildet der Unternehmensleiter sein Einkommen nicht etwa deshalb, weil ihm die Produktionsmittel gehören und er andere für sich arbeiten lassen kann, sondern weil er eine geistige Leistung erstellt:

Immer aber wird das Einkommen aus der geistigen Leistung des Leitenden fließen, nicht aus einem solchen Profit, welcher auf Verhältnissen beruht, die nicht in der geistigen Arbeit eines Unternehmers, sondern in dem Zusammenwirken der Kräfte des Gemeinlebens ihre Grundlage haben.
Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage (GA 23), S. 125.

Aber auch das Einkommen der Produzierenden, der so genannten Arbeitnehmer, will Steiner in den "Kernpunkten" primär über die real erbrachte Leistung bestimmt wissen. Hier geht es Steiner insbesondere darum, den Begriff des Lohnes zu überwinden. Der Lohn ist im herkömmlichen Verständnis der Preis für die "Ware" Arbeitskraft. Der Arbeitgeber kauft für diesen Preis dem Arbeiter seine Arbeitskraft ab. Das heißt, der Arbeiter stellt für diesen Preis seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Dem Arbeitgeber gehört daher alles, was der Arbeiter in diesem Zeitraum in dem Unternehmen erzeugt. Die Arbeitskraft als solche stellt jedoch keine konkrete Leistung dar. Sie selbst kann daher gar keinen Wert haben. Denn einen wirtschaftlichen Wert kann nur das haben, was wirklich erzeugt wurde. Deswegen merkt Steiner an:

Geld und Arbeit sind keine austauschbaren Werte, sondern nur Geld und Arbeitserzeugnis. Gebe ich daher Geld für Arbeit, so tue ich etwas Falsches. Ich schaffe einen Scheinvorgang. Denn in Wirklichkeit kann ich nur Geld für Arbeitserzeugnis geben.
Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage (GA 23), S. 77, Fußnote.

Die Leistung, die der materiell Arbeitende vollbringt, hat einen wirtschaftlichen Wert. Dieser kann auch bezahlt werden. Der Arbeitgeber nimmt die Leistungen des Arbeiters entgegen und verleiht ihnen durch seine unternehmerischen Fähigkeiten einen höheren Wert. Arbeitgeber und Arbeiter müssen sich daher darüber verständigen, welchen Anteil ihnen jeweils an dem geschaffenen Wert zukommt.[1] Auch in der Art, wie sich Steiner gegen den Einwand wendet, dass ein solches Teilungsverhältnis aus Sicht des Arbeiters einem Stücklohn gleichkomme, wird deutlich, dass es ihm gerade darum geht, dass die konkrete Leistung in Augenschein genommen werden soll:

Wem der dem Arbeiter zukommende Teil des Leistungserträgnisses als Stücklohn erscheint, der wird nicht gewahr, dass dieser "Stücklohn" (der aber eigentlich kein "Lohn" ist) sich im Werte des Geleisteten in einer Art zum Ausdruck bringt, welche die gesellschaftliche Lebenslage des Arbeiters zu andern Mitgliedern des sozialen Organismus in ein ganz anderes Verhältnis bringt, als dasjenige ist, das aus der einseitig wirtschaftlich bedingten Klassenherrschaft entstanden ist.
Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage (GA 23), S. 136.

Finden sich in den frühen Schriften Formulierungen Steiners, die es als unheilvoll darstellen, wenn man die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, so bauen die Kernpunkte gerade darauf, dass jeder von den Erträgnissen seiner Leistungen zu leben habe. Nur Nicht-Leistungsfähige hätten Anspruch auf ein Einkommen, dass nicht über die konkrete Leistung für andere, sondern über das Rechtsbewusstsein bestimmt wird:

Wie Kindern das Recht auf Erziehung, so steht Altgewordenen, Invaliden, Witwen, Kranken das Recht auf einen Lebensunterhalt zu, zu dem die Kapitalgrundlage in einer ähnlichen Art dem Kreislauf des sozialen Organismus zufließen muss wie der gekennzeichnete Kapitalbeitrag für die Erziehung der noch nicht selbst Leistungsfähigen. Das Wesentliche bei all diesem ist, dass die Feststellung desjenigen, was ein nicht selbst Verdienender als Einkommen bezieht, nicht aus dem Wirtschaftsleben sich ergeben soll, sondern dass umgekehrt das Wirtschaftsleben abhängig wird von dem, was in dieser Beziehung aus dem Rechtsbewusstsein sich ergibt.
Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage (GA 23), S. 128.

Scheinbare Widersprüche

Wie aber passt dieses radikale Bauen auf das Leistungsprinzip zu den früheren Äußerungen Rudolf Steiners? In der oben zitierten Stelle von 1905 spricht sich Rudolf Steiner doch deutlich dahingehend aus, dass die Lebensexistenz nicht von dem abhängig sein soll, was einer arbeiten kann? In den Schriften und Vorträgen von 1919 findet man hingegen eine starke Betonung darauf, dass der, der leistungsfähig ist, auch seinen Lebensunterhalt dadurch verdient, dass er für andere Leistungen erstellt und sich an diesen Leistungen auch messen lässt. Wer eine geistige Leistung erbringen möchte, die keiner haben will, wird sein Einkommen nicht über diese Art von Tätigkeiten erzielen können. Derjenige, der es versteht, hochwertige Leistungen zu erbringen, die einen hohen Nutzen für die Gemeinschaft haben, der wird sich auch eines höheren Einkommens erfreuen können. Es ist nicht einfach, diese beiden Aspekte in Einklang zu bringen. Und wer sich stark mit den Gedanken Rudolf Steiners von 1905/06 verbunden hat, wird leicht in Gegensatz zu dem geraten, der von den Gedanken von 1919 ausgeht. Nun nimmt Rudolf Steiner selbst auch nach 1919 immer wieder Bezug auf das soziale Hauptgesetz, allerdings bekommt es durch die späteren Formulierungen eine andere Nuance. Die entsprechende Stelle in den "Kernpunkten" lautet: "Wer in einem auf Arbeitsteilung eingestellten sozialen Organismus arbeitet, der erwirbt eigentlich niemals sein Einkommen selbst, sondern er erwirbt es durch die Arbeit aller am sozialen Organismus Beteiligten.... Man kann nur für andere arbeiten und andere für sich arbeiten lassen. Man kann ebenso wenig für sich arbeiten, wie man sich selbst aufessen kann. Aber man kann Einrichtungen herstellen, welche dem Wesen der Arbeitsteilung widersprechen.[2] Die moderne Gesellschaft verfügt somit über eine Einrichtung, die dem sozialen Hauptgesetz entspricht: die Arbeitsteilung. Arbeit und Einkommen sind dadurch der Sache nach vollkommen getrennt. Sie verfügt aber auch über Einrichtungen, die dem Hauptgesetz widersprechen. Diese Einrichtungen werden in den Kernpunkten genau beschrieben: Es sind das unzeitgemäße Eigentumsrecht an Produktionsmitteln und die damit verbundene Lohnarbeit. Der Lohnarbeiter verkauft, wie oben schon beschrieben, seine Arbeitszeit und nicht sein Arbeitserzeugnis bzw. er verständigt sich nicht mit dem Arbeitsleiter über den Anteil, der jedem an dem gemeinsam Erzeugten zusteht. Dadurch wird sein Interesse von der Sache, dem Erzeugnis, dass anderen Menschen dienen soll, abgelenkt. Es geht ihm primär darum, Arbeitszeit abzuleisten, um dadurch Einkommensansprüche zu erwerben. Es entsteht der Anschein, als ob das Einkommen das Resultat der eigenen Arbeit sei. Die Käuflichkeit von Unternehmen führt dazu, dass diese nicht primär aus dem Interesse erworben werden, um Leistungen für andere zu erstellen, sondern um möglichst viel Profit für den Eigentümer herauszuschlagen. Die berechtigten Ansprüche aus der geistigen Leistung der Unternehmensleitung vermischen sich zudem mit Ansprüchen, die auf der Grundlage des Eigentumsrechtes erworben werden konnten. Sind in einem Rechtsgebiet somit Einrichtungen wirksam, die dazu führen, dass Arbeitskraft und Produktionsmitteln wie Waren behandelt werden, dann widersprechen diese dem sozialen Hauptgesetz. In den frühen Schriften und Vorträgen taucht zwar das Problem der Lohnarbeit auf. Auch wird die Käuflichkeit eines Unternehmens unter dem Gesichtspunkt des Eigennutzes thematisiert.[3] Die Problematik dieser Einrichtungen und ihre Auswirkungen werden aber noch nicht genau analysiert. Stattdessen wird herausgearbeitet, dass selbst die besten Einrichtungen nichts nützen, wenn den Menschen nicht zugleich eine "auf den Geist sich richtende Weltauffassung" vermittelt wird.[4] Die Forderung nach der Änderung von bestimmten, dem sozialen Hauptgesetz widersprechenden Einrichtungen tritt gewissermaßen hinter die Forderung zurück, dass eine solche geistige Weltauffassung eine starke Ausstrahlung in der Welt bekommen kann. Insofern liegt in den Formulierungen der frühen Schriften auch vielmehr ein Appell an den Willen des Einzelnen, im Sinne des sozialen Hauptgesetzes zu wirken, als an das Erkennen der zeitgemäßen Einrichtungen. Denn diese Einrichtungen wenden sich an einen kleineren Kreis von Menschen, der primär das Interesse an einer geistigen Weltauffassung hat. Und diese sollen den Boden vorbereiten, " ... dass mit ihrer Hilfe die Menschheit gleichsam einen Ruck, einen Sprung in sozialer Entwickelung vollbringt."[5]

Im Jahre 1919 richtet sich Rudolf Steiner nicht mehr an einen kleinen Kreis von Menschen, sondern an eine breite Öffentlichkeit. Bei dieser appelliert er an das Verstehen und nicht an den Willen. Es sollte ins Bewusstsein herauf gehoben werden, was zumindest ihren Instinkten nach, eine größere Anzahl von Menschen eigentlich wollte.[6] Parallel dazu erhoffte sich Rudolf Steiner, dass von den Menschen, die sich langjährig an der Geisteswissenschaft geschult hatten, ein Geistesleben entfaltet würde, welches in die Öffentlichkeit ausstrahlen könnte. Denn im Sinne der früheren Aufsätze galt selbstverständlich weiterhin, dass die besten Einrichtungen nichts nützen, wenn nicht die Menschen zugleich mit einer auf den Geist gerichteten Weltanschauung zusammengeführt werden.

Dass der Gedanke der Trennung von Arbeit und Einkommen im Werk Rudolf Steiners so unterschiedliche Nuancen aufweist, hängt im Wesentlichen mit den Zielgruppen zusammen, für die er sie formuliert hat. Einer Menschengemeinschaft, die sich willentlich mit einer geistigen Weltauffassung befassen will, konnte er zumuten, auch individuell an der Überwindung des Egoismus zu arbeiten. Im öffentlichen Leben ist der Egoismus jedoch eine Realität, mit der man rechnen muss. Mit der Dreigliederung des sozialen Organismus zeigt Rudolf Steiner, wo der Egoismus seinen richtigen Ort hat. Im arbeitsteiligen Wirtschaftsleben ist es widersinnig, aus dem Egoismus heraus zu arbeiten. Rein wirtschaftlich schließt die Arbeitsteilung den Egoismus aus. Das Rechtsleben hat es hingegen gerade damit zu tun, den Raum zu definieren, in dem Egoismus wirken darf. Das Recht setzt dem Egoismus da eine Grenze, wo er für die Sicherheit und die Gleichheit in der Menschengemeinschaft als bedrohlich erlebt wird. Auf dem Gebiete des Rechtes will der Mensch aber auch den Wert seiner Arbeit feststellen können.[7] Er will dieses auf einem Boden verhandeln, auf dem er dem anderen Menschen, der ihm vielleicht auf vielen Gebieten überlegen ist, gleichberechtigt gegenübertreten kann. Ob diese Verhandlungen dann individuell sehr egoistisch oder sehr altruistisch geführt werden, spielt überhaupt keine Rolle, wenn nur der Boden der Gleichheit gewahrt bleibt. Der Egoismus ist neutralisiert, wenn die entsprechenden Rechtseinrichtungen getroffen wurden. Weil Rudolf Steiner in den Kernpunkten den richtig gegliederten sozialen Organismus beschreibt, kann er die genau gegenteiligen Formulierungen von 1905 wählen und die Sache so darstellen, dass die Menschen von den Erträgnissen ihrer Leistungen leben. Denn in der Regel werden diejenigen, die Leistungen für andere erbringen, daraus auch den Ertrag erzielen können, den sie für den eigenen weiteren Lebensunterhalt brauchen. Werden hingegen Leistungen, die jemand gewohnt ist zu erstellen, nicht mehr benötigt, so kann er daraus auch nicht mehr das entsprechende Einkommen erzielen. Denn nicht die Produktionsbedürfnisse sollen den Konsum bestimmen, sondern umgekehrt, die vorhandenen Bedürfnisse sollen der Grund der Leistungserstellung sein.

Hervorhebungen in allen Zitaten durch den Autor.

Anmerkungen:

[1] Vgl. hierzu Rudolf Steiner: Kernpunkte der sozialen Frage (GA 23), S. 77 f.

[2] Ebenda, S.134. Diese Stelle wird hier aus Platzgründen auf die wesentliche Aussage gekürzt wieder gegeben. Rudolf Steiner spricht das von ihm 1905/06 formulierte "soziale Hauptgesetz" dort auch nicht direkt an, es ist aber durchaus gemeint. Der Ausarbeitung der "Kernpunkte" hatte Rudolf Steiner eine Mitschrift seines Vortragszyklus zugrunde gelegt, der heute unter dem Titel Die soziale Frage (GA 328) veröffentlicht ist. Dort weist er direkt auf den Zusammenhang mit dem "sozialen Hauptgesetz" von 1906 hin (vgl. dort S. 89).

[3] Vgl. Geisteswissenschaft und soziale Frage (GA 34), S. 207.

[4] A.a.O., S. 216 f.

[5] A.a.O., S. 218.

[6] Vgl. Die Erkenntnis-Aufgabe der Jugend (GA 217a), S. 18. An gleicher Stelle weist Steiner daraufhin, dass viele Menschen eine Furcht davor haben,sich diese Dinge ins Bewusstsein herauf zu heben.

[7] Vgl. auch den Nationalökonomischen Kurs (GA 340), 3. Vortrag, S. 43: "Dieses Streben gipfelt dann einfach in der modernen Demokratie, in dem Sinn für Gleichheit der Menschen, dafür, dass jeder seinen Einfluss hat darauf, das Recht festzustellen und auch seine Arbeit festzustellen."


Erschienen in Die Drei, 4/2007


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