blog   newsletter   suche   kontakt   impressum 
  

 

Mesodreigliederung
Einheitlichkeit durch die Hintertür

Sylvain Coiplet

3/2003

            

Manche Vertreter der sozialen Dreigliederung versuchen menschliche Einrichtungen zu schaffen. Menschlich kann aber nur das Zusammenspiel von Einrichtungen sein.

Sind Waldorfschulen Einrichtungen des Geisteslebens und haben damit ihren eindeutigen Platz innerhalb der sozialen Dreigliederung in Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben? Oder haben Waldorfschulen auch ein eigenes Rechtsleben und Wirtschaftsleben und sind damit in sich dreigegliedert? Brauchen also Rechtsleben und Wirtschaftsleben in Waldorfschulen eigene Entscheidungsorgane? Das sind die Fragen, die nicht nur bei Waldorfschulen, sondern auch bei Unternehmen eine Rolle spielen, die etwas auf die soziale Dreigliederung geben.

Helfen kann hier ein konkretes Beispiel, das Arbeitsrecht. Es wird nämlich auch und gerade bei anthroposophischen Einrichtungen oft mit Füßen getreten. Bezeichnend ist, daß hier beide Ansätze meist zum selben Ergebnis führen, was den Verdacht nahe legt, daß beide inzwischen zu Ideologien verkommen sind. Wird die Waldorfschule – wie die Kirche – als rein geistige Einrichtung verstanden, setzt man sich gern im Namen des Geistigen – sprich Pädagogischen – über das Arbeitsrecht. Schwört man dagegen auf eine Dreigliederung innerhalb der Waldorfschule, dann bildet sich das selbsternannte Rechtsorgan leicht ein, über Arbeitsrechtsfragen entscheiden zu können. Hauptsache, das Mutterschaftsgeld wird eingespart. Daß vom Bund der Waldorfschulen auf Anordnung von Gerichten noch höhere Beträge zur Abfindung von geschassten Lehrern aufgebracht werden müssen, wird dabei oft übersehen.

Zur Lösung des Problems kommt man nur, wenn man den ersten Ansatz zu Ende denkt. Aufgabe der Waldorfschule ist die Entwicklung der Kinder, die Entfaltung ihrer Fähigkeiten. Die Waldorfschule gehört damit ausschließlich dem Geistesleben. Rechtsleben und Wirtschaftsleben wirken von außen in die Schule hinein. Sie liegen nicht in derem Entscheidungsbereich. Solche sozialen Einrichtungen zu schaffen, die an sich einseitig sind und den Ausgleich durch andere Einrichtungen brauchen, ist Ziel einer sozialen Dreigliederung. Im Zusammenspiel der Einrichtungen liegt die Menschlichkeit.

Die Schule kann nichts dafür, wieviel die Schuleltern nach Entrichtung ihrer Steuern noch in der Tasche haben. Und über das Arbeitsrecht hat nicht die Waldorfschule, sondern der demokratische Staat zu entscheiden, statt wie bisher zugunsten wirtschaftlicher Interessengruppen abzudanken. Dadurch entsteht der soziale Ausgleich und nicht durch die Schaffung angeblicher Rechtsorgane bzw. Wirtschaftsorgane innerhalb der Waldorfschule. Über die Schulbeiträge entscheiden bei einer sozialen Dreigliederung nicht die Schulen selbst, sondern eine wirtschaftliche Assoziation zwischen Lehrern und Schuleltern auf Grundlage des Rechts der Kinder auf Bildung. Daß die Schuleltern heute doppelt zur Kasse gebeten werden können – als Steuerzahler und dann auch noch als Waldorfeltern – zeigt nur, daß nicht nur die Waldorfschulen, sondern auch der Staat nichts von sozialer Dreigliederung versteht. Er will nämlich selbst über die Bildungsinhalte entscheiden, statt es den Eltern und Lehrern zu überlassen, und bekämpft daher alle Schulen, die sein Bildungsmonopol gefährden.

Man kann nicht sagen, daß die Vertreter einer Dreigliederung innerhalb von Einrichtungen – der sogenannten Mesodreigliederung – sich besonders Mühe gegeben haben, das Verhältnis dieser Mesodreigliederung zu der ursprünglichen Dreigliederung – sie nennen die Makrodreigliederung – zu klären. Das sind nämlich oft Menschen, die nicht gern über den Tellerrand der Einrichtung schauen, wo sie beschäftigt sind. Und doch müßte gerade dieses Verhältnis zunächst einmal gründlich geklärt werden. Dann würde herauskommen, daß die Mesodreigliederung, wäre sie wirklich ernst gemeint, eine Bedrohung für die eigentliche soziale Dreigliederung darstellt. Sie bläht die einzelnen Einrichtungen nämlich auf und macht sie zu Staatsminiaturen, die – wie das Original – meinen alles selber machen zu können.

Zum Glück sind die meisten Ausprägungen der Mesodreigliederung – inzwischen hat sich fast jeder anthroposophische Organisationsberater eine eigene Mesodreigliederung zurechtgelegt – recht harmlos. Sie beschränken sich oft auf Gedankenspielereien. Hauptsache, die Welt paßt in drei Schubladen und man kann sie dann zuklappen, um nicht mehr reinschauen zu müssen. Schade nur, daß sich manche Anthroposophen damit zufrieden geben und die eigentliche soziale Aufgabe der Anthroposophie aus dem Auge verlieren.

Sylvain Coiplet


Quelle: Gleichnamiger Aufsatz im Trigolog Berlin 03/2003, vom Autoren genehmigter Nachdruck.