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Erbbaurecht

Mit dem Erbbaurecht (auch Erbpacht) ermöglicht der Gesetzgeber eine rechtliche Trennung zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks und dem Eigentümer des Bauwerks, das sich auf diesem Grundstück befindet. Mit dem Erbbaurecht kommt also der Gesetzgeber einer der Hauptforderungen der Bewegung der sozialen Dreigliederung entgegen: Ein Haus kann, insofern es Ware ist, gehandelt werden, die Nutzung des Grundstück dagegen als einem Stück Natur oder dem Ort, an dem sich die Ware befindet oder produziert wird, ist eine Frage des Rechts.

Essays und Texte

 Johannes Mosmann (2009) 
 Pieter Poldervaart (2008) 
 Heidjer Reetz (2008) 
 Rolf Novy Huy (2007) 
 Heidjer Reetz (2007) 
 Roland Geitmann (2000) 
 Heidjer Reetz (1994) 
 Roland Geitmann (1993) 
 Roland Geitmann (1993) 
 Rudolf Steiner (1920) 

Initiativen und Organisationen

 Mietshäuser Syndikat  - www.syndikat.org
 Stiftung Edith Maryon  - www.maryon.ch
 Stiftung trias  - www.stiftung-trias.de
 Verein Antonia - Grund und Boden freikaufen  - www.verein-antonia.at

 

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