blog   newsletter   suche   kontakt   impressum 
  

 

 Basisstudium Dreigliederung 

 
 Kurzübersicht und Organisatorisches 
 Ausführliches Seminarprogramm 
 Anmeldung 



Geistesleben und individuelle Freiheit

Muß man allein sein, um völlig frei zu bleiben ?

Wie sich freie Geister treffen

Angst vor der Freiheit haben nicht nur Politiker. Auch manche Lehrer, Ärzte und Richter schrecken davor zurück. Sie können sich einfach nicht vorstellen, in die Unabhängigkeit von der Politik entlassen zu werden. Sie erwarten von dem Staat die Durchsetzung von Mindeststandards aber vor allem auch die Sicherung ihres Einkommens.

Das Problem dabei: Wer nach einem sicheren Job sucht, hat im Geistesleben nichts zu suchen. Sonst stumpft das Geistesleben ab und verkommt bald zum Blutleben. Es geht dann nicht mehr um geistige Kreativität, sondern um nationale Interessen. Es geht auch nicht mehr um die eigenen Fähigkeiten, sondern um dasjenige, was man von seiner Familie erben kann.

Das Geistesleben braucht totale Schärfe. Es kennt keine Kompromisse. Wie sieht es aber dann mit Gruppenbildung aus? Ist eine solche überhaupt noch möglich?

Es gibt Dreigliederer, die sich gerade deswegen weigern, eine Schule als Einrichtung eindeutig zum Geistesleben zu rechnen. Wer mit anderen zusammenarbeitet, ist nicht mehr ganz frei. Also enthält die Schule neben dem Geistesleben auch Rechtsleben und Wirtschaftsleben. Sonst könnten in den Schulen überhaupt keine Entscheidungen getroffen werden. So weit ihre Theorie.

Wir wollen uns aber nicht um die Frage drücken, wie eine Schule einzig und allein auf der individuellen Freiheit basieren kann. Diese Freiheit hat dann zwei Seiten. Erstens die Freiheit und den Mut auseinanderzugehen, wenn man sich nicht einig ist. Zweitens die Freiheit und Fähigkeit zusammenzuarbeiten, wenn die Einsamkeit schon Früchte getragen hat.

Vorbereitungsmaterialien

Stellen aus dem Gesamtwerk Rudolf Steiners
3. Band, Freiheit und Geistesleben

Folgende Kapitel werden empfohlen:

    Waldorfschule als Gelehrtenrepublik
    Korporation als Einrichtung des Geisteslebens
    Korporation und soziale Dreigliederung
    Freiheit vom Rechtsleben
    Recht auf Geistesleben
 basisstudium 
 aufbaustudium